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Zur Philosophie und Geschichte Theil 12 (1820) Sophron
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denn angcstellt werde; und der Zweck, dünkt mich,dreyfach.

r. Daß der Lehrer zeige, weis 'und wie erim Ganzen sein Jahr öffentlich verbracht habe.

2 . Daß die Schüler zeigen, wie sic, denUnterricht genutzt haben, und eine Gelegenheit be-kommen , ihren Fleiß und Gaben öffentlich darzu-legen.

3. Daß erscheine, wie die Klassen gegen einan-der stehen , welche Harmonie, oder Disharmonie inArbeiten, Methoden, xroksctikus u. si f. herrsche.Von jedem will und kann ich nur wenige Worte sa-gen. Die Stadt, der Staat und der Landesherr,der dem Staate versteht, haben Recht und Pflichtauf sich, den Zustand einer Pflanzschule zu erforschenund zu verbessern, die der Stadt Bürger, dem Staatbeamtete Diener und dem Landesherrn Werkzeugebilden soll, durch welche er Geschäfte seines Landesverwaltet. Dazu sind Examinatoren bestellt; dahingeht mit vollstreckender Gewalt die Absicht jedes öffent-lichen Lxarninis. Es ist kein Spiel, keine hcrabge-erbte nutzlose Gewohnheit, sondern was Key Truppendie Rcvüe, in andern Departements Revision oderVisitation genannt wird. Es soll öffentlich untersuchtwerden, wiefern die vorgeschriebenen Gesetze, sowohldie Lectionen, als Zucht und Ordnung betreffend, imGange sind, oder nicht? Mangel sollen verbessert,Fehler und Unordnungen abgestellt, Klagen gehört,Ungehorsame zurecht gewiesen, der Fleiß gelobt, derUnfleiß getadelt und über dies alles unparthepi-scher Bericht erstattet werden. Der Ephorus mitdenen ihm zugeordnetcn Visitatoren handelt also ge-gen seine Pflicht, wenn er von diesem allen nicht die