historisch-philosophischer Schriften. 267
auf Reichstagen, Reichsgerichten, Landvcrsammlun-gen, wo es reichsfürstliche Aemter und Würdenwaren, erhielten sie's sorgfältig. So weit sichDeutschland im Innern von Frankreich weggebildethatte, so genau blieb man im Urkundlichen desheil, römischen Reichs irr IHancia Orierrtsli. Dalagen die ersten geistlichen Fürsten auf einer Stelle:da waren die Pfalzgrafen, die ersten weltlichen Be-amten des Kaisers vor Alters: die Wahltage, vonMainz oder Pfalz ausgeschrieben, nahmen immereinen Ort in Ostfranken, bis sie nach Frankfurt,einer Stadt von Karl dem Großen her bestimmtwurden : Aachen, seine Residenz und zweites Rom,ward, so lange ?alariurri Laroli von den Nor-mannen verbrannt war, ob xalaiirrrn Laroli Ortder Krönung. Die Insignien Karls wurden beide--halten. Wie die Pairs in Frankreich Cousins desKönigs, blieben die geistlichen Kurfürsten 6on-sanZuinei, Neffen des Kaisers. Endlich kam diegoldne Bulle, und was lange Gewohnheit gewesenwar, machte sie mit Sonderungen und Bestim-mungen zum geschriebenen Reichsgesetz. Kammerge-richt, Kreiseintheilung , Landfricde folgten : die Wahl-kapitulation Karls V. mit den Folgenden, die sieeinleitete, druckte das Siegel auf die Verfassung.Der wcstphälische Friede kam, änderte Bcsitzlhümerund Religion, aber Neichsversafsung und Rechtekönnt' er nicht ändern, sondern festdrücken, bc.stätigcn. Und so bcstchet das römische Reich, mitAusnahmen der Macht, nicht aber des Rechts, aufseinen Reichs- Gerichts - und Wahltägen in seinergeist-weltlichen, aus Frankreich geerbten, und aufseinem Boden so veränderten Gestalt ncch.
Herders Werke z.Phit.u.Gesch. XlH. R