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Zur Philosophie und Geschichte Theil 13 (1820) Nachlese historischer Schriften
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historisch-philosophischer Schriften. 235

sich um die Gesetze wenig bekümmerten. Diese hat-ten voraus in der ewigen Rechts- Freiheit - und Ehre-Gewohnheit der Nation, im Gedächtnis und Mun-de der Männer, und im Geschrei des Volks gelebt,und waren heilig; Willkühr und feinere, gelehrteAuslegungen fanden nicht Statt: Druiden hattenund litten keine geschriebene Gesetze, weil sie einTod der freien, wahren, lebendigen waren. Dadurch Hülfe des Ehristenthums, der Monarchie undnachbarlichen Romerkultur das Gesetzbuch da war:wer gewann mehr dabei, als die Schreiber undAusleger? Die waren gelehrt, verstanden das bar-barische Latein, darum sich die Ritter und Knechteweniger kümmerten, und da das Märzfcld, mit-hin die gesetzgebende Stimme der Nation weg war,die Comites in den Provinzen unter dem Hofe stan-den , und sich dahin endeten: bei Hofe aber die

gefragt wurden, die da waren, da in Ansehen wa-ren, u s. w. woran es die Bischöfe ihres Thcilsnicht ermangeln liefen: so sicht man, wohin daskommen mußte? Die Bischöfe waren nicht nur einKörper unter sich: sondern auch das Haupt der

Gallier gewissermaßen, die in Städten und Zünftenlebten, und sich an sie hielten. Sie hatten denNomerzustand gekannt, kannten das Land, wie eskein einzelner Franke kannte. In einem seinemMedium der Denkart athmeten sic, und hatten al-so das ganze Ehnos ungeregelter Gesetze anarchischmit in ihrer Hand. Weiche Gallier, Franken, dieauf Gottesurtheile dielten, waren zu richten. Inden Lonvocatis HHi3aopi8 et inajoribu8 natuI^aicovuni stehen sie daher, amts- und standes-