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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
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261
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Lehrmeinungen und Gebräuchen. 26 e

seyn;- der stärkste Ausdruck der Religiosität ineinem Staat, der ganz auf Religion gebauet war.Selbst der wundcrthatige Prophet sollte ausgerottetwerden, wenn er etwas dieser religiösen Landescon-stitution Widriges vorbrachte; geschweige der neueReligi onsme y ner, der philosophische Venti-lator. (5 Mos. 18, 2» 22.)

ri.

So frei also manche und alle Propheten gegenMißbrauche und verderbte Sitten ihres Volks spra-chen; auf Lehrmeinungen ging ihr Vortrag nie hin-aus.Gottes Gebot halten, Liebe üben, treu seyndem Gott seines Landes, seiner Vater; bürg er,lich-moralische Religiosität im eigentlich-sten Sinn war ihre Weisung. Wer in ihr nichtfest bliebe, der sollte, der konnte nicht bestehen; dergute Bürger aber, der Gerechte, Kraft seinesGlaubens, d. i. seiner ausharrenden unverbrüch-lichen Volks- und Landestreue sollte er leben. *)

12.

Als Christus erschien, fand er nichts strengerzu tadeln, als die abergläubig blinde Anhänglichkeitan Lehrmeinungen der Rabbincn: denn

*) Daher durch alle ebräische Schriften die WorteGerechtigkeit, der Gerechte, Furcht^zehovahs, Ak«,

xkii 70v die alle im

bürgerlichen oder moralischen Verstände strengeReligiosität bezeichnen.