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Von Religion,
setzen und Einrichtungen schuldig sey, mithin ausTreue und Glauben über. „Diese Pflicht,dies Werk, die Liebe zu dir mit allem, was siefoderl, soll mir Religion seyn" bezcichncle dieinnigste Verbindlichkeit des Willens, solche Pflicht,solches Werk, solche Liebe mit treuestem Gemüthzu üben. Religion war also, wenn die Ausdrückeerlaubt sind, das Mark der Gesinnungen eines Men-schen , eines Bürgers, eines Freundes, die sorg-samste Gewissenhaftigkeit seines innern Bewußtseins,der Altar seines Gemüthes. *)
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Was hat diese Gcmüthsfassung mit Lchrmci-nungen zu thun? was kann sie mit ihnen zu thunhaben? Da Lchrmeinungen Satze sind, für undgegen welche disputirt werden kann und soll, so ste-hen sie sofern der Religion entgegen. Diese willkein Disputircn pro und contra, sondern pünkt-liche Befolgung einer unverletzbaren Pflicht, einerinnigst erkannten Wahrheit. Sie will nicht nacheinem zweifelhaften Dinge forschen, sondern ein
unzwci-
*) S. Iloligio bei Geßner, Ist B 0 ß u. a. Dieverschieden angenommene Etymologie des Wortsändert hiebei nichts; in jeder Ableitung behaltes seine strenge Bedeutung. Spal ding hatein schönes Buch geschrieben: „Religion,eine Angelegenheit des Menschen."Berlin (1.798.) Ein glücklicher Ausdruck; demNamen und Begriff selbst nach heißt Religion,„was mir innigste Angelegenheit i st."