unsrer Evangelien.
7
fassunq eines Evangelium Erwähnung geschieht, jaan diese offenbar als an ein Privatunterneh-men gedacht wird. (Apost. i, i. Luc. r, r.) EinenBrief über Abstellung oder Beibehaltung jüdischerGebrauche faßte die Versammlung der Apostel zuJerusalem ab; (Kap. i5.) namentlich aber als Kanon,als Vorschrift, kein Evangelium. Alle Gründe, diewir hierüber von der Nothwendigkeit eines solchenUnternehmens anzichen mögen, sind im Geist uns-rer, nicht jener Zeilen gedacht, und aus sie nichtanwendbar.
II. Veranlassung schriftlicher Evangelien. '
r.
Schriftliche Evangelien wurden durch die Taufed e.r Christen veranlasset, bei welcher Unterrichtund ein Glaub ensbekenntniß bald unum-gänglich ward. Denn obwohl auch die Taufe derChristen Anfangs vom Judenihum nicht abtrennensollte, so wenig es die Taufe Johannes gethanharte, indem beide nur eine symbolische Bekräftigungdes : ändert euren Sinn, das
Reich Gottes ist nahe, waren; so gewanndoch im Christenlhum die Sache dadurch eine eigneGestalt, daß der Zutritt zu ihm eine Anerken-nt! ng Jesu, als des Messias, eine An-nahme des Glaubens, daß der Anfang des ReichsGottes mit ihm wirklich gekommen scy,fodertc. Diesen Jesum von Nazareth mußte manalso kennen; mithin mußte von seiner Geschichte