6 Regel der Z u sam m enstimm ung
r 5 .) Das Christcnthum mußte vom Judenthumvöllig getrennct seyn, wenn außer dem alten Testa-ment heilige Schriften in der Versammlung gelesenwerden durften; neue schriftliche Evangelien, wovonsie auch handeln mochten, waren als öffentliche Le-sung dem heiligen Gebrauch und dem Begriff deswerdenden Christenthums selbst entgegen.
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Die ersten Schriften des Christcnthums warenalso Briese; (Apost. i 5 , 20. 3 o— 3 i.) brüderlicheoder väterliche Zuschriften, die die Stelle einer leben-digen Anrede vertraten, in denen aher die Verfasserihr und Gottes Wort unterschieden. So lange manim Ehristenthum jüdisch dachte, setzte man dieseBriefe mit dem alten prophetischen Wort nicht inEine Classe; kein Apostel, der ein Jude war, schriebsie in dieser Anmaßung. Vielmehr verwiesen alle,selbst in Beziehung auf das, was sie mit Christoerlebt hatten, aufs Gesetz und die Propheten. (3Petr, r, a6 — 21. 2. Tim. 3,14 — 17.) MitEvan g el i e n sch r ei b cn sieng also das Christen-thum nicht an, sondern mit Verkündigung vergan-gener und zukünftiger Dinge, , ccnoxoe-
-.uchi-s) mit Auslegung, Lehre, Trost, Ermahnung,Predigt.
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Wir dürfen uns also nicht wundern, wenn inder Apostelgeschichte zwar auf allen Blattern vonVerkündigung, nirgend aber von schriftlicher Ab-