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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
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unsrer Evangelien.

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Verkündigung, mündliche Botschaft;(Rom. 10, 1418.) eine Erklärung und Anwen-dung des Geistes der Propheten auf die gegenwär-tige und kommende Zeit. Nach der Gewohnheit injüdischen Synagoge», bei geendigter Lesung desGesetzes oder der Propheten einen sinnreichen,erbaulichen Vortrag zu thun, (Apost.i 3 , i 5 .) nahm man Gelegenheit, die Anwendungdes Gelesenen auf die gegenwärtige Zeit zu machen,das Ehristenthum als die Erfüllung der Prophetenzu zeigen, zu e v a n g e l i f i r e n. So hatte cSChristus selbst gethan, (Luc. 4, 1621.) so tha-^tens die Apostel. (Apost. 8, 22. n, 19. i 3 , 5 .

14. 1. 7.) Als eine hoffnungsreiche Auslegungalles dessen, was bisher geglaubt und erwartet wor,den, führte sich das Ehristenthum ein.

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Mithin ergiebt sich, daß man in den Sy-nagogen mit neuen heiligen SchriftenAnfangs weder auftreten konnte, nochwollte. Nichts als die nach gewissen Eintheilun-gen festgesetzte Lesung des Gesetzes und der Prophe-ten ward darin »erstattet; nicht die Lesung fremderund neuer Schriften. Aber das Gelesene anzuwen-den, sich darüber zu besprechen und zu befragen,das war nicht nur «erstattet, sondern auch gebräuch-lich. *) (Luc. 2, 46. 4, i 5 . 16. Apost. a 3 , 14.

S. hierüber Vittinga äo votsrok,8.

und andre allbekannte Schriften»