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An Prediger.
III. Kirchenverfassung. Priesterstand.Hume's Priester.
Von Luthers Zeiten an steng sich bekann-termaßen die Concretion des Namens Priester,evangelische Prediger an, in dem Ver-stände, da wirs jetzt sind; und wir Habens alleinder herrschenden schönen Lektüre von Frankreich auszu verdanken, daß man uns und Pfaffen xrötrssund Iliornes und Teufelsbanner und was nichtmehr? in einen Sack wirft. Dagegen aber mußman nicht sowohl philosophiren— ,,wo? und wozu„etwa noch ein lutherischer Pfaffe zu brauchen sei) ?"— sondern blos historisch seyn. Bei jenem ver-liert man, selbst wenn man überwindet.
Kirchenvcrfassung — vielleicht sind wirhier auf dem Flecken, woher, wie sorgfältig wir'suns und andern verbergen, der meiste neuere Unfugunserer Kirche herrühret.-
Ohne Zweifel war's Wurf der Zeit und Cha-rakter des Reformators, daß dieser Thcil der Kir-chcnpflege gleich von Anfang auf die Folgezeitennicht verpflegt werden konnte. Luther war eingemeiner Mönch, und mußte sich so weit durch-winden, als er kam. Er brannte von Eifer fürdas Wort Gottes, das hell und frei und gang