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Religion und Theologie Theil 10 (1829) Briefe, das Studium der Theologie betreffend ; 2
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dreier akademischen Jahre rc. 197

Zuhörer zeichnet sich insonderbeit die Bemerkungen,Lehren und Bücher aus, die für sein Land sind,und überlaßt das andre Andern. Aber auch indiesem Bezirk hütet er sich für Uebcrfluß und »er-spart größere Bücher über das Kicchenrecht und dieKirchengewohnheit später» Zeilen. Gute Pastoral-Theologien, z. E. Deilings, Seidels, PfaffsU. a. habe» allenfalls, so viel der Anfänger braucht,in sich, und wenn er nachher Psafss Reden überdas Kirchenrecht, Fleischer, oder den kleinenBöhmer liefet (nachdem er in einem Lande solcheroder solcher Kirchenverfassung lebt) hat er genug zulesen; das andre lernt sich aus der Kirchengeschichte,der Agende und der Erfahrung.

6) Auch die Symbolik gehört zur Pastoral-Thcologie und zum Kirchenrechte; selten darf alsoaus ihr eine eigne, weitlauftige Vorlesung ge,macht werden: diese ist nähmlich nur den best»-

dcrn Liebhabern der Kirchengcschichte und Antiqui-tät angenehm und erträglich. Der allgemeine Lieb-haber braucht nicht zu lernen, von welchem Jahrjede Ausgabe der Augsburgischen Eonfefsion sey,sammt jodem Jota, das in ihr verändert worden.Für ihn ists genug, wenn er die Geschichte, denInhalt, und den Zweck der symbolischen Bückerweiß und sie ohne Aberglauben und Leichtsinn ausdem rechten Standpunkt arischen lernt, was sieauch ihm seyn sollen? Dies kann mit wenigemgezeigt und gefaßt werden; das übrige bleibt fürden Liebhaber der Kirchengeschichte und Symbolik«uf spatere Zeit.