der Geschichte der Men schheit. 211
Sitten der Völker weichen; ja selbst noch als do.s rö-mische Recht in Gang kam, ging das kanonische Rechtihm vor. Es ist nicht zu laugnen, daß durch allesdieses manche rode Scharfe den Völkern abgeriebcn wor-den sc» : denn indem die Religion sich lstiabliesi, selbstdie gerichtlichen Zwei'kampfe zu weihen, oder durchGottesurchAle zu ersitzen, schrankte sie solche ein undbrachte den Aberglauben wenigstens in eine unschäd-lichere Regel *). Acbble und Bischöfe waren dieGottes - und Friedensrichter auf Erden, Geistlichemeistens Schreiber in Gerichten, die Verfasser derGesetze, Ordnungen und Kapiru'are, oft auch inden wichtigsten Fallen Staatsgesandte. DaS gericht-liche Ansehen, das sie Key d>n nordischen Heiden ge-habt balt.n, war auch ins Ehristeiithum übergcaan-gcn, bis sie erst spät durch die Dokrcren der Rech-te »0» diesen Stüblen Verdränget wurden. Möncheund Beichtvater waren oft das Orakel der Fürst.n,und der heilige Bernhard ward in der bösen Sacheder Kreuzzüge da- Orakel Europa's.
3 . Die wenige Arzne»kunst der MittlernZeiten, wenn sic nicht von Juden oder Arabern ge-trieben ward, war in dem G.wabrsam des Priester-standes, daher sie auch wie Key den nordischen Hei-
*) De» guten Einfluß der geistlichen Herrschaft zuBefriedigung der damals so unsriedlichcn Welt,so wie zum Anbau des Landes hat, meines Wis-sens, niemand kernvoller und pragmatischer ge-zeigt, als I 0 h a n n e s M n l l e r in seinerSchweizergcschichte. Diese Seite ist nie zu ver-kennen, wenn sie gleich nur Eine Seile ist.
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