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13 (1853) Die beiden Admirale : ein See-Roman
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welche er selbst für Mildreds und Wycherly's Vermählung festge-setzt hatte, herangekommcn war.

Eine Festlichkeit, welche gewöhnlich als eine eben so freudige,wie feierliche angesehen wird, könnte wohl etwas unzeitig erscheinen,so lange der Oheim des Bräutigams todt und noch unbeerdigt,der der Braut aber im Begriffe ist, die Welt für immer zu ver-lassen. Der Sterbende hatte jedoch darum gebeten, um vor seinemEnde noch den Trost zu haben, seine Nichte unter dem gesetzlichenSchutze eines Mannes zu wissen, der eben so fähig war, als er deninnigen Wunsch hegte, seine Geliebte zu beschirmen.

Der Leser kann sich wohl leicht denken, welche Einwürse undGegengründe bei dieser Veranlassung erhoben wurden; sie warenjedoch alle der Art, daß sämmtliche Betheiligte geneigt scheinenund es für passend erachten konnten, ihre Vorurtheile den Forde-rungen des Augenblickes unterzuordnen.

Um allen nutzlosen Kriteleien vorzubeugen, wird es wohl gutsein, wenn wir beifügen, daß die Gesetze Englands im Jahre 1745im Punkte der Verlobnngsfeierlichkeiten nicht so strenge waren, alssie cs späterhin wurden so daß sie sogar erlaubten, die Cercmoniein einem Privathause, ohne vorher eingeholte Erlaubniß und sogarohne eine öffentliche Verkündigung zu begehen Beschränkungen,welche erst ein paar Jahre später eingeführt wurden.

Eine solche Dispcnsation von der öffentlichen Verkündigung wurdedamals an dem Geistlichen mit einer Geldbuße von hundert Pfundbestraft, und Bluewater wollte lieber diese Geldbuße bezahlen, alsden einzigen großen Lebenszweck, der noch unerfüllt vor ihm lag,unvollendet lassen. Diese Strafe schwächte übrigens in keiner Be-ziehung die Rechtskräftigkeit der Verbindung, und nur Mrs. Dnttonfühlte noch eine weibliche Abneigung dagegen, sich von ihrem ge-liebten Kinde zu trennen, ohne daß alle üblichen Formen auf'sStrengste beobachtet würden. Doch auch sie hatte endlich den Ver-nunstgründen, welche man der ehrwürdigen Frau vorlegte, Gehör