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13 (1853) Die beiden Admirale : ein See-Roman
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Tom Wvchecombe allein machte eine Ausnahme; statt sichirgend geneigt zu zeigen, sich dieser summarischen Verfügung überseine Ansprüche zu unterwerfen, brütete er vielmehr über die Mittel,dieselben auf's Neue geltend zu machen. An den Mienen der höherenDiener konnte er erkennen, daß sic durch scin Versprechcn, die Legate desverstorbenen Baroncts ausbczahlen zu wollen, höchst wirksam be-stochen worden waren, und so hoffte er, wenigstens von dieser Seite,mit ziemlicher Zuversicht ans Unterstützung. Er wußte wohl, daßder wirkliche Besitz an sich schon neun Zchntheile der Advokaten aufseine Seite bringen mußte, und so wandten sich seine Gedanken ganznatürlich zu den Mitteln, sich dieses großen Vorthcils zu versichern.

Bis jetzt standen sich die beiden Bewerber in gewisser Be-ziehung gleich; denn eines Thcils schien zwar das unterschriebeneTestament dem Neffen Tom einen höheren Anspruch zu verleihen,dagegen konnte eine Autorität, wenn sie aus ungenügender Quelleentsprang, vor dem Gesetz nicht wohl als rechtsbeständig gelten,und Sir Wycherly hatte offenbar kein Recht, so lange ein Majo-ratserbe übrig war, die Herrschaft Wychccombe vermöge Testamentszu vererben. Ferner waren beide Partien eigentlich als Gäste imHanse, so daß noch Keiner von ihnen irgend einen Thcil in Besitzgenommen hätte, aus welchem das Gesetz ihn nunmehr zu ver-drängen brauchte.

Tom war im Tempel unterrichtet worden, und besaß einigeKenntniß des Landrcchts, besonders was den Grundbesitz betraf: sowußte er denn, daß noch immer von den Zeiten des Feudalsystemsher bei der Besitzergreifung einer solchen Herrschaft allerhand wun-derliche Eercmonien eristirtcn, deren genaue Formen ihm übrigensunbekannt waren, so daß er mit Recht zweifeln durste, ob sic unterden hier obwaltenden Umständen ihm überhaupt von Stutzen seinwürden. Er nahm sich also vor, das Mittel der Einschüchterung zugebrauchen, und sich dabei der sämmtlichcn Vorthcile, die er bereitsbesaß, so wie all' der untergeordneteren Gründe zu bedienen,