326
welche die mit seinen Ansprüchen verbundenen Thatsachen ihm zubieten versprachen.
„Sir Reginald Wychecombe," begann er demnach ernsthaftund mit so vieler Gleichgültigkeit, als er nur immer anzunehmenvermochte, „Ihr seid mit einer Leichtigkeit auf diese amerikanischeGeschichte eingegangcn, die mich an einem Manne von so allgemeinanerkannter Vorsicht und Besonnenheit in hohem Grade in Erstau-nen setzt. Dieses plötzliche Wiederaufleben der Tobten mag zwarleichtgläubigen Liebhabern von Wundergeschichten zusagen, wirdaber vor einer Jury von zwölf nüchternen Geschwornen von sehr ge-ringer Wirkung sein. Selbst zugegeben, daß die Behauptung diesesHerrn sich ihrem ganzen Umfange nach als wahr erweisen sollte—- so werdet Ihr doch nicht läugncn, daß der verstorbene SirWycherly --- und wenn er auch nur seine alten Schuhe verer-ben wollte — das Recht hatte, ein Testament zu machen, unddaß, wenn er ein solches Recht besaß, auch das weitere — sich einenExekutor zu ernennen — nothwendig damit verbunden sein mußte.Nach den klarsten Beweisen ist nun aber dieser Exekutor kein An-derer, als ich selbst, Sir, und als solcher fordere ich die Erlaubniß,mein Amt in diesem Hause, wenigstens als dessen zeitlicher Ge-bieter, geltend zu machen."
„Nicht so rasch, nicht so rasch, junger Herr! Testamente müs-sen erwiesen, und Exckntoren auch wirklich qualificirt sein, che sicRechtskräftigkeit erhalten können. Ucberdieß durfte Sir Wycherlyblos darüber, was wirklich sein Eigcnthum war, eine Autoritätverleihen. Von dem Augenblick seines Todes an ist seines BrudersGregory Enkel rechtmäßiger Besitzer dieser Herrschaft mit Einschlußdes Hauses, und als solchem rathc ich ihm, sich dieses Rechteszu versichern, und sich wegen seiner Rechtfertigung vor dem Gesetze— wenn Ließ je nöthig werden sollte — auf die Stärke seiner An-sprüche zu verlassen. Wer in solchen Dingen im Rechte ist, darfauch sicher sein, während Der, welcher Unrecht thut, die Folgen