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13 (1853) Die beiden Admirale : ein See-Roman
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Ja, meinetwegen dürfte er alles Andere, nur nicht ein Ame-rikaner sein, und ich würde mir ihn gern als Erbe» wünschen,"versetzte Sir Wychcrly in traurigem Ton;denn einen Amerikanerzum Herrn vom Wychecombe cinzusctzen, das wäre doch wahrlichnoch schlimmer, als wenn ich die Ländereien, wie du's nennst, anden Lehnsherrn hcimfallen ließe. Unsere Güter haben, Gott seiDank, bis auf den jetzigen Augenblick, noch immer ihren englischenHerren angehört."

Ja, Wychcrly, und dein Fehler wäre es allein, wenn siejemals einem Andern angehörcn sollten. Nach meinem Tode undder kann in wenigen Wochen eintreten- ist kein einziges mensch-liches Wesen mehr vorhanden, das nach deinem eigenen Hintrittcdie Herrschaft anders, als entweder vermöge deines Testaments oderin Folge einer neuen Belehnung erben könnte. Du hast, wie duweißt, weder einen direkten, noch überhaupt einen gesetzmäßigenErben, und kannst, wen du willst, zum Herrn vom Wychecombemachen, vorausgesetzt, daß du keinen Fremden dazu auserwählst."

Keinen Amerikaner meinst du wohl, Bruder ein Amerika-ner ist schon an sich selbst ein Fremder."

Hum! dem Gesetze nach gerade nicht, was auch immerunsere Gebräuche darüber festsetzen mögen. Hörst du, Bruder Wy-cherly, ich habe niemals von dir verlangt oder dich gebeten, deineHerrschaft meinem Tom oder seinen jüngern Brüdern zu hinter-lassen, denn er und Alle zusammen sind lilii uuHoruiu so pflegenämlich ich sie zu nennen, wenn auch mein Collcga Record behauptet,es müsse heißen lilii nullius, so gut man sage lilius uullius. Dochmag dem sein wie ihm wolle ein Bastard wenigstens sollte nie-mals Herr von Wychecombe werden, und che der König die Lände-reien erbte, um sie wieder an einen seiner Günstlinge zu verschenken,wollte ich sie noch lieber aus das Halbblut übergehen sehen."

Kann dieß vielleicht ohne Testament geschehen, Bruder-Thomas?"