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22 (1846) Eva Effingham oder die Heimath : eine Fortsetzung "der Heimkehr"
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Wohnung als den Aufenthalt eines Mannes, der non Kindheit anbis in sein Alter daselbst lebte, und laß ihn für ein Jahr oder zweisortziehen, so wird er bei seiner Rückkehr einen Andern im Besitzfinden, der ihn wahrscheinlich als unverschämten Eindringling be-handelt, weil er zwei Jahre fortgeblicben ist und der nunmehrigeBewohner trotz der kurzen Periode schon eine Ewigkeit im Besitzzu seyn meint. Was die amerikanischen Bräuche betrifft, so erstrecktsich der Ausdruck ,immer' nicht weiter zurück, als ans l8 Monate.Kurz, Alles wird in dem gegenwärtigen Augenblick zusammen-gedrängt, und Dienstleistungen, guter oder schlimmer Nus, nebst allemklebrigen, hören leider aus, Bedeutung zu habe», wenn sie nichtauf die Interessen des Tages Einfluß üben."

Dies ist die Darstellung eines unverbesserlichen CynikerS," be-merkte Mr. Effingham lächelnd.

Aber das Gesetz, Mr. John Effingham," entgegnetc derBaronet hastig;sicherlich kann doch das Gesetz nicht gestatten,daß ein Fremdling sich auf diese Weise in die Rechte eines Eigen-thünierS eindränge."

Die Gesetzbücher würden ihm vielleicht diesen freundlichenDienst leisten; aber was gilt der Buchstabe solchen regellosen Prak-tiken gegenüber? absents »nt toujouns tont,' dies ist eine

Maxime, welche besonders in Amerika Anwendung findet."

Das Eigenthum ist in diesem Lande so sicher, wie in jedemandern, Sir George; Ihr müßt daher der Stimmung unseresCommentatorS schon etwas zu Gute halten."

Meinetwegen, Ned; ich hoffe, Du wirst Dich in Deiner Erwar-tung, überall oouleur >Io ross zu finden, nicht täusche». Daranzweifle ich allerdings nicht, daß man Dich ruhig von Deinem HauseBesitz nehmen läßt, denn ich habe einen Cerberus hineingesetzt, derseiner Aufgabe, so schwierig sie auch seyn mag, wohl gewachsenist und eben so großes Wohlgefallen an Kostenzetteln hat, wieder Squatter an unrechtmäßiger Besitzergreifung. Ohne einen