Druckschrift 
2 (1843)
Entstehung
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223
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Die Strafe des Ehebruchs in Prato. 223

stau, welche ihr Mann im Ehebrüche mit einem Gelieb-ten betroffen hätte, ohne den geringsten Unterschied ganzebenso verbrannt werden sollte, wie Diejenige, die dabeiertappt wäre, daß sie sich dem Ersten, Besten für Geldpreisgegeben hätte. Während dieses Gesetz noch in Kraftwar, geschah, es, daß eine adliche und schöne Frau,die Madonna Filippa hieß, und verliebter war, als irgendeine Andere, eines Nachts in ihrer eigenen Kammer vonRinaldo bei Pugliesi, ihrem Manne, in den Armen desLazzarino de Guazzagliotci, eines jungen und schönen Edel-mannes aus derselben Stadt, betroffen ward, den sie liebte,wie ihr eigenes Leben. Bei diesem Anblick gerieth Ninaldoso außer sich, daß er sich kaum bezwingen konnte, nichtüber sie herzufallen und sie zu tödten; und wäre er nichtwegen der Folgen besorgt gewesen, so hätte er dem Unge-stüm seines Zornes gehorcht und also gethan. So aberenthielt er sich zwar dieses Verlangens, nicht aber davon,daß er, was ihm selbst zu vollstreckcn verboten war, vondem grausamen prateser Gesetze begehrte, nämlich den Todseiner Frau.

Da er nun ziemlich ausreichendes Zeugniß hatte, umden Fehltritt der Frau zu beweisen, verklagte er, ohnebestem Rath anzunehmcn, sie, sobald es Tag gewordenwar, und ließ sie vor das Gericht fordern. Die Frau,die, wie man dies bei Allen zu finden pflegt, welche inwahrhafter Liebe entbrannt sind, gar kühnen Muthes war,beharrle, so nachdrücklich ihr auch von vielen Freundenund Verwandten abgeredet ward, bei dem Vorsatz, zu er-scheinen, und lieber mit dem Geständniß der Wahrheitstarken Geistes zu sterben, als auf feiger Flucht wegenihres Ausbleibens in der Verbannung zu leben, und sichdadurch eines so edlen Geliebten unwerth zu bekennen, alsDerjenige war, in dessen Armen sie die vorige Nacht ver-bracht hatte.

So erschien sie denn in stattlicher Begleitung vonFrauen und Männern, welche sämmtlich ihr zu läugnen rie-