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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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406
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Das Ende aller Dinge,

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die Vernunft durch Gesetz vorschreibt, genöthigt werden zu müssen;)denn was Einer nicht gern thut, das thut er so kärglich, auch wohlmit sophistischen Ausflüchten vom Gebot der Pflicht, daß auf diese,als Triebfeder, ohne den Beitritt jener, nicht sehr viel zu rechnensein möchte.

Wenn man nun, um es recht gut zu machen, zum Christen-thum noch irgend eine Auctorität, (wäre es auch die göttliche,) hin-zuthut, die Absicht derselben mag auch noch so wohlmeinend undder Zweck auch wirklich noch so gut sein, so ist doch die Liebens-würdigkeit desselben verschwunden; denn es ist ein Widerspruch, Je-manden zu gebieten, daß er etwas nicht allein thue, sondern esauch gern thun solle.

Das Christenthum hat zur Absicht: Liebe, zu dem Geschäftder Beobachtung seiner Pflicht überhaupt, zu befördern, und bringtsie auch hervor; weil der Stifter derselben nicht in der Qualitäteines Befehlshabers, der seinen, Gehorsam fordernden Willen,sondern in der eines Menschenfreundes redet, der seinen Mitmenschenihren eigenen wohlverstandenen Willen, d. i. wornach sie von selbstfreiwillig handeln würden, wenn sie sich selbst gehörig prüften, anSHerz legt.

Es ist also die liberale Denkungsart, gleichweit entferntvom Sklavensinn und von Bandenlosigkeit, wovon das Chri-stenthum für seine Lehre Effect erwartet, durch die es die Herzender Menschen für sich zu gewinnen vermag, deren Verstand schondurch die Vorstellung des Gesetzes ihrer Pflicht erleuchtet ist. DaSGefühl der Freiheit in der Wahl des Endzwecks ist das, was ihnendie Gesetzgebung liebenswürdig macht. Obgleich also der Lehrerdesselben auch Strafen ankündigt, so ist das doch nicht so zu ver-stehen, wenigstens ist es der eigenthümlichen Beschaffenheit desChristenthums nicht angemessen, es so zu erklären, als sollten diesedie Triebfedern werden, seinen Geboten Folge zu leisten, denn sofernwürde cs aufhören, liebenswürdig zu sein. Sondern man darfdies nur als liebreiche, aus dem Wohlwollen des Gesetzgebers ent-springende Warnung, sich vor dem Schaden zu hüten, welcher un-

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