Vorrede
zur ersten Auflage vom Jahre 1793.
Ale Moral, sofern sie auf dem Begriffe des Menschen, alseines freien, eben darum aber auch sich selbst durch seine Vernunftan unbedingte Gesetze bindenden Wesens, gegründet ist, bedarfweder der Idee eines anderen Wesens über ihm, um seine Pflichtzu erkennen, noch einer anderen Triebfeder, als des Gesetzes selbst,um sie zu beobachten. Wenigstens ist es seine eigene Schuld, wennsich ein solches Bedürfniß an ihm vorsindet, dem aber alsdann auchdurch nichts Anderes abgeholfen werden kann; weil, was nicht ausihm selbst und seiner Freiheit entspringt, keinen Ersatz für denMangel seiner Moralität abgibt. — Sie bedarf also zum Behufihrer selbst (sowohl objectiv, was das Wollen, als subjectiv, wasdas Können betrifft,) keineswcges der Religion, sondern, vermögeder reinen praktischen Vernunft, ist sie sich selbst genug. — Dennda ihre Gesetze durch die blose Form der allgemeinen Gesetzmäßig«keit der darnach zu nehmendm Maximen, als oberster (selbst unbe-dingter) Bedingung aller Zwecke, verbinden; so bedarf sie überhauptgar keines materialen Bestimmungsgrundes der freien Willkühr*),
») Diejenigen, denen der blos fremde ch) DestimmungSgrund (der Gesetzlich-keit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde nicht genü-gen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf eigenes Wohlbe-hagen gerichteten Selbstliebe angetroffen werden könne. Da bleiben aberalsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer, der rational ist, nämlicheigene Vollkommenheit, und ein anderer, der empirisch ist, fremde Glück-seligkeit. — Wenn sie nun unter der erster«» nicht schon die moralische,die nur eine einzige sein kann, verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingtgehorchenden Willen,) wobei fie aber im Zirkel erklären würden; so müßtensie die Naturvollkommenheit des Menschen, sofern fie einer Erhöhung fähig
)) formales?)
Kant s. W. Vl.
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