386 Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. IV. Stück.
scheu, da die sinnliche Darstellung desselben dem Vernunftvcrbote:„du sollst dir kein Bildniß machen u. s. w." zuwider ist.Aber es an sich als Gnaden mittel brauchen zu wollen, gleichals ob dadurch Gott unmittelbar gedient und mit der Celebrirungdieser Feierlichkeit (einer blosen sinnlichen Vorstellung der Allge-meinheit der Religion) Gott besondere Gnaden verbunden habe,ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten Bür-gers in einem politischen gemeinen Wesen und der äußerenAnständigkeit gar wohl zusammenstimmt, zur Qualität desselben aber,als Bürger im Reiche Gottes, nicht allein nichts beiträgt,sondern diese vielmehr verfälscht, und den schlechten moralischen Ge-halt seiner Gesinnung den Augen Anderer, und selbst seinen eigenendurch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche Einweihung zur Kir-chengemeinschaft d. i. die erste Aufnahme zum Gliede einerKirche (in der christlichen durch die Taufe) ist eine vielbedeu-tende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuwcihenden, wenn er seinenGlauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, dieseine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen,große Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildungeines Menschen zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt,an sich selbst aber keine heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeitfür die göttliche Gnade in diesem Subject wirkende Handlung An-derer, mithin kein Gnaden mittel; in so übergroßem Ansehen esauch in der ersten Griechischen Kirche war, alle Sünden auf einmalavwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine Verwandt-schaft mit einem fast mehr, als heidnischen Aberglauben öffentlich anden Tag legte.
4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer Erneuerung,Fortdauer und Fortpflanzung dieser Kir ch engem ein -schaft nach Gesetzen der Gleichheit (die Communion), welche,allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer solchen Kirche,(zugleich auch zu seinem Gedächtnisse,) durch die Förmlichkeit einesgemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, ent-
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