Vom Dienst u. Afterdi'enst unter d. Herrschaft-c. U. Thl. tz. 4. 373
bei ihrer classischen Auslegung vorgegangenen Jrrthums übrig bleibt;so wurde der Geistliche das Volk nöthigen, etwas, wenigstens in-nerlich, für so wahr, als es einen Gott glaubt, d. !. gleichsam imAngesichte Goltcs zu bekennen, was es, als ein solches, doch nichtgewiß weiß, z. B. die Einsetzung eines gewissen Tages zur perio-dischen öffentlichen Beförderung der Gottseligkeit als ein von Gottunmittelbar verordntes Religionsstück anzuerkennen, oder ein Ge-heimniß, als von ihm fcstiglich geglaubt zu bekennen, was es nichteinmal versteht. Sein geistlicher Oberer würde hiebei selbst wide^Gewissen verfahren, etwas, wovon er selbst nie völlig überzeugt sein kann,Anderen zum Glauben aufzudringen, und sollw daher billig wohlbedenken, was er thut, weil er allen Mißbrauch aus einem solchenFrohnglauben verantworten muß. — Es kann also vielleicht Wahr-heit im Geglaubten, aber doch zugleich Unwahrhastigkcit im Glau-ben (oder dessen selbst blos innerem Bekenntnisse) sein, und dieseist an sich verdammlich.
Obzwar, wie oben angemcrkt worden, Menschen, die nur denmindesten Anfang in der Freiheit zu denken gemacht haben'), da
*) Ich gestehe, daß ich mich in den Ausdruck, dessen sich auch wohl klugeMänner bedienen, nicht wohl finden kann: ein gewisses Volk, (was in derBearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist,) ist zur Freiheit nicht reif;die Leibeigenen eines Gutscigcnthümers sind zur Freiheit noch nicht reif; undso auch, die Menschen überhaupt sind zur Glaubensfreiheit noch nicht reif.Nach einer solchen Voraussetzung aber wird die Freiheit nie eintrcten; denn mankann zu dieser nicht reifen, wenn man nicht zuvor in Freiheit gesetzt wor-den ist, (man muß frei sein, um sich seiner Kräfte in der Freiheit zweck-mäßig bedienen zu können.) Di- ersten Versuche werden freilich roh, ge-meiniglich auch mit einem beschwerlicheren und gefährlicheren Zustande ver-bunden sein, als da man noch unter den Befehlen, aber auch der VorsorgeAnderer stand ; allein man reift für die Vernunft nie anders, als durch eigeneVersuch-, (welche machen zu dürfen, man frei sein muß.) Ich habe nichtsdawider, daß die, welche die Gewalt in Händen haben, durch Zeitumständegenothigt, die Entschlagung von diesen drei Fesseln noch weit, sehr weit auf-schiebcn. Aber cS zum Grundsätze machen, daß denen, die ihnen einmal un-terworfen sind, überhaupt die Freiheit nicht tauge, und man berechtigt sei,sie jederzeit davon zu entfernen, ist ein Eingriff in die Regalien der Gott-heit selbst, der den Menschen zur Freiheit schuf. Bequemer ist cs freilich imStaat, Hause und Kirche zu herrschen, wenn man einen solchen Grundsatzdurchzusetzen vermag. Aber auch gerechter?