L24 Religion inncrh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. IU. Stück.
dm (mit der Liebe des moralischen Wohlgefallens an Men-schen, sofern sie seinem heiligen Gesetze adäquat sind,) den Vater;ferner in ihm, sofern er sich in seiner Alles erhaltenden Idee demvon ihm selbst gezeugten und geliebten Urbilde der Menschheit dar-stcllt, seinen Sohn; endlich auch, sofern er dieses Wohlgefallenauf die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit derBedingung jener Liebe des Wohlgefallens einschränkt und dadurchals auf Weisheit gegründete Liebe beweist, den heiligen Geist*)
*) Dieser Geist, durch welchen die Liebe Gottes als Seligmachcrs (eigent-lich unsere dieser gemäße Gegenliebe) mit der Gottesfurcht, vor ihm als Ge-setzgeber, d. i. das Bedingte mit der Bedingung, vereinigt wird, welcheralso „als von beiden ausgehend" vorgestellt werden kann, ist, außerdem daß„er in alle Wahrheit (Pflichtbeobachtung) leitet," zugleich der eigentlicheRichter der Menschen (vor ihrem Gewissen). Denn das Richten kann inzwiefacher Bedeutung genommen werden: entweder als das über Verdienstund Mangel dcü Verdienstes, oder Schuld und Unschuld» Gott als dieLiebe betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnenüber ihre Schuldigkeit noch ein Verdienst zu Statten kommen kann, und daist sein Ausspruch: würdig oder »ichtwürdig. Er sondert diejenigenals die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnct werden kann. Dieübrigen gehen leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach Ge-rechtigkeit (des eigentlich so zu nennenden Richters, unter dem Namendes heiligen Geistes,) über die, denen kein Verdienst zu Statten komme»kann: schuldig oder unschuldig, d. i. Verdammung oder Lossprechung.—(Das Richte» bedeutet im ersten Falle die Aussonderung der Ver-dienten von den Unverdienten, die beiderseits um einen Preis (der Selig-keit) sich bewerben. Unter Verdienst aber wird hier nicht ein Vorzug derMoralität in Beziehung aufs Gesetz, (in Ansehung dessen uns kein Ucbcr-schuß der Pflichibcobachtung über unsere Schuldigkeit zukommcn kann,) son-dern in Vergleichung mit anderen Menschen, was ihre moralische Gesinnungbetrifft, verstanden. Die Würdigkeit hat immer auch nur negative Be-deutung (nicht-unwürdig), nämlich der moralischen Empfänglichkeit für einesolche Güte. — Der also in der ersten Qualität (als Brabeuta) richtet, fälltdas Urthcil der Wahl zwischen zweien sich um den Preis (der Seligkeit)bewerbende» Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualität aber(der eigentliche Richter) die Sentenz über eine und dieselbe Person voreinem Gerichtshöfe (dem Gewissen), der zwischen Ankläger und Sach-walter den Rechtsausspruch thut-s-h) — Wenn nun angenommen wird, Laßalle Menschen zwar unter der Sündenschuld stehen, einigen von ihnen aberdoch ein Verdienst zu Statten kommen könne; so findet der Ausspruch des
ff) Die Lurch das Zeichen s ) eingeklammerten Sätze sind erst in der2. AuSg. hinzugckommcn. .
.t-I.i-»"'
NA NN
M ^ rk
Ilcklizc«
gsili^
sttlvt! l
Hm L!nm 4
' > nt ft>kllcusch l^":t, steilk stand:Äicn ssi :Ä> in ti,Ä) »crk,'^ÜiniWnzEilten -n
-kii