Von dem Siege des guten Pcincips über das böse. 1. Abth. VI. 281
letzteren mit ihrer eingeschränkten gar sehr, doch keineswcgcs zuihrem Borthcil abstechen.
VI.
Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger denreinen Religionsglauben.
Wir haben angemerkt, daß, obzwar eine Kirche das wichtigsteMerkmal ihrer Wahrheit, nämlich das eines rechtmäßigen Anspruchsauf Allgemeinheit entbehrt, wenn sie sich auf einen Offcnbarungs-glauben, der als historischer, (obwohl durch Schrift weit ausgebrei-tetcr, und der spätesten Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, dochkeiner allgemeinen überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet, den-noch wegen des natürlichen Bedürfnisses aller Menschen, zu denhöchsten Bcrnunftbegriffen und Gründen immer etwas Sinnlich-haltbar es, irgend eine Ersahrungsbestätigung u. dgl. zu verlan-gen, (worauf man bei der Absicht, einen Glauben allgemein zu in-troducircn, wirklich auch Rücksicht nehmen muß,) irgend ein histo-rischer Kirchenglaube, den man auch gemeiniglich schon vor sich findet,müsse benutzt werden.
Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den unsdem Ansehen nach ein Ungefahr in die Hände gespielt hat, die Grund-lage eines moralischen Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zwecknur oder Hülfsmittel,) dazu wird eine Auslegung der uns zu Hän-den gekommenen Offenbarung erfordert, d- i. durchgängige Deutungderselben zu einem Sinn, der mit den allgemeinen praktischen Re-geln einer reinen Bernunftrcligion zusammenstimmt. Denn das Theo-retische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht intercssircn,wenn es nicht zur Erfüllung aller Mcnschcnpflichtcn als göttlicherGebote, (was das Wesentliche aller Religion ausmacht,) hinwirkt.Diese Auslegung mag uns selbst in Ansehung des Textes (der Offen-barung) oft gezwungen scheinen, oft es auch wirklich sein, und dochmuß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie annimmt, einer