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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
Entstehung
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279
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Von dem Siege des guten Princi'psüber das böse. I. Abtl,. V. 219

ach natürlichen Gesetzen begreiflich zu machen, das Ansehen, gleicheiner Offenbarung, behaupten kann.

Nun noch Einiges, was diesem Begriffe eines Offenbarungs-glaubens anhangt.

Es ist nur eine (wahre) Religion; aber es kann vielerleiArten des Glaubens geben. Man kann hinzusetzen, daß inden mancherlei sich, der Verschiedenheit ihrer Glaubensarten wegen,von einander absonderndcn Kirchen dennoch eine und dieselbe wahreReligion anzutrcffen sein kann.

Es ist daher schicklicher, (wie es auch wirklich mehr im Ge-brauche ist), zu sagen: dieser Mensch ist von diesem oder jenem(Jüdischen, Muhammedanischen, christlichen, katholischen, Lutherischen)Glauben, als: er ist von dieser oder jener Religion. Der letztereAusdruck sollte billig nicht einmal in der Anrede an das große Publicum(in Katechismen und Predigten) gebraucht werden; denn er ist die-sen zu gelehrt und unverständlich; wie denn auch die neueren Spra-chen für ihn kein gleichbedeutendes Wort liefern. Der gemeineMann versteht darunter jederzeit seinen Kirchenglauben, der ihm indie Sinne fällt, anstatt daß Religion innerlich verborgen ist undauf moralische Gesinnungen ankömmt. Man thut den Meisten zuviel Ehre an, von ihnen zu sagen: sie bekennen sich zu dieser oderjener Religion; denn sie kennen und verlangen keine; der statutari-sche Kirchenglaube ist Alles, was sie unter diesem Worte verstehen.Auch sind die sogenannten Religionsstreitigkeiten, welche die Welt sooft erschüttert und mit Blut bespritzt haben, nie etwas Anderes, alsZänkereien um den Kirchenglauben gewesen, und der Unterdrückteklagte nicht eigentlich darüber, daß man ihn hinderte, seiner Reli-gion anzuhängen, (denn das kann keine äußere Gewalt,) sonderndaß man ihm seinen Kirchenglauben öffentlich zu befolgen nichterlaubte.

Wenn nun eine Kirche sich selbst, wie gewöhnlich geschieht, fürdie einige allgemeine ausgibt, (ob sie zwar auf einen besonderen