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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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277
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Von dem Siege des guten Princi'ps über das böse. I. Abth. 277

fclhastigkeit dieser Aufgabe nun, ob Gott oder die Menschen selbsteine Kirche gründen sollen, beweist sich der Hang der letzteren zueiner gottesdienstlichen Religion (eultus), und weil dieseaus willkührlichen Vorschriften beruht, zum Glauben an statutarischegöttliche Gesetze, unter der Voraussetzung, daß über dem bestenLebenswandel, (den der Mensch nach Vorschrift der rein morali-schen Religion immer cinschlagen mag,) doch noch eine durch Ver-nunft nicht erkennbare, sondern cinedcrOffenbarung bedürftige göttlicheGesetzgebung hinzukommen müsse; womit es unmittelbar auf Ver-ehrung des höchsten Wesens (nicht vermittelst der durch Vernunftuns schon vorgeschricbenen Befolgung seiner Gebote) angesehen ist.Hiedurch geschieht es nun, daß Menschen die Vereinigung zu einerKirche und die Einigung in Ansehung der ihr zu gebenden Form,imgleichen öffentliche Veranstaltungen zur Beförderung des Mo-ralischen in der Religion niemals für an sich nothwendig haltenwerden; sondern nur um durch Feierlichkeiten, Glaubensbekennt-nisse geoffenbarter Gesetze, und Beobachtung der zu Form derKirche, (die doch selbst blos Mittel ist,) gehörigen Vorschriften,wie sie sagen, ihrem Gott zu dienen; obgleich alle diese Observan-zen im Grunde moralischindifferente Handlungen sind, eben darumaber, weil sie blos um seinetwillen geschehen sollen, für ihm destogefälliger gehalten werden. Der Kirchenglaube geht also in derBearbeitung der Menschen zu einem ethischen gemeinen Wesen, na-türlicher Weise *) vor dem reinen Religionsglauben vorher, und Tem-pel (dem öffentlichen Gottesdienste geweihte Gebäude) waren eher,als Kirchen (Versammlungsörter zur Belehrung und Belebungin moralischen Gesinnungen,) Priester (geweihte Verwalter srom-mer Gebräuche) eher, als Geistliche (Lehrer der rein moralhchenReligion) und sind es mehrentheils auch noch im Range undWerthe, den ihnen die große Menge zugesteht.

Wenn es nun also einmal nicht zu ändern steht, daß nichtein statutarischer Kirchenglaube dem reinen Religionsglauben,

*) Moralischer Weise sollte es umgekehrt zugehen.

^-) Zusatz der zweiten Ausg.