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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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276
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376 Religion innerh. d. Grenzen d. blosenVernunft, ill. Stück.

den Gesetzgebung, mithin eines historischen Glaubens, welchen manim Gegensatz mit dem reinen Religionsglauben den Kirchenglaubcnnennen kann, zu bedürfen. Denn bei dem ersteren kömmt es blosauf das, was die Materie der Verehrung Gottes ausmacht, nämlichdie in moralischer Gesinnung geschehende Beobachtung aller Pflich-ten, als seiner Gebote, an; eine Kirche aber als Vereinigung vielerMenschen unter solchen Gesinnungen zu einem moralischen gemeinenWesen, bedarf einer öffentlichen Verpflichtung, einer gewissenauf Erfahrungsbedingungcn beruhenden kirchlichen Form, die ansich zufällig und mannigfaltig ist, mithin ohne göttliche statutarischeGesetze nicht als Pflicht erkannt werden kann. Aber diese Formzu bestimmen, darf darum nicht sofort alS ein Geschäft des gött-lichen Gesetzgebers angesehen werden, vielmehr kann man mitGrunde annehmen, der göttliche Wille sei: daß wir die Vernunft-idee eines solchen gemeinen Wesens selbst ausführcn, und ob dieMenschen zwar manche Form einer Kirche mit unglücklichem Erfolgversucht haben möchten, sie dennoch nicht aufhören sollen, nötigen-falls durch neue Versuche, welche die Fehler der vorigen bestmög-lichst vermeiden, diesem Zwecke nachzustreben; indem dieses Ge-schäft, welches zugleich für sie Pflicht ist, gänzlich ihnen selbst über-lassen ist. Man hat also nicht Ursache, zur Gründung und Formirgend einer Kirche die Gesetze geradezu für göttliche statutarischezu halten, vielmehr ist es Vermessenheit, sie dafür auszugeben, umsich der Bemühung zu überhcben, noch ferner an der Form derletzteren zu bessern, oder wohl gar Usurpation höheren Ansehens,um mit Kirchensatzungen durch das Vorgeben göttlicher Autoritätder Menge ein Joch aufzulegen; wobei es aber doch ebensowohlEigendünkel sein würde, schlechtweg zu leugnen, daß die Art, wi-eine Kirche angeordnet ist, nicht vielleicht auch eine besondere gött-liche Anordnung sein könne, wenn sie, so viel wir einsehcn, mitder moralischen Religion in der größten Einstimmung ist, und nochdazukommt, daß, wie sie ohne die gehörig vorbereiteten Fort-schritte des Publicums in Rcligionsbegriffen auf einmal habe er-scheinen können, nicht wohl eingesehen werden kann. In der Zwei-

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