Von dem Siege des guten Princi'ps über das böse. i. Abth. V. 27s
nun jedem Einzelnen insgeheim oder öffentlich gegeben werden, undurch Tradition oder Schrift unter Menschen fortgcpflanzt zu werden, ein historischer, nicht ein reiner Vernunftglaube seinwürde. — Es mögen nun aber auch statutarische göttliche Gesetze,(die sich nicht von selbst als verpflichtend, sondern nur als gcoffen-barter göttlicher Wille für solche erkennen lassen,) angenommen wer-den; so ist doch die reine moralische Gesetzgebung, dadurch derWille Gottes ursprünglich in unser Herz geschrieben ist, nicht alleindie unumgängliche Bedingung aller wahren Religion überhaupt, son-dern sie ist auch daS, was diese selbst eigentlich ausmacht, und wozudie statutarische nur das Mittel ihrer Beförderung und Ausbreitungenthalten kann.
Wenn also die Frage: wie Gott verehrt sein wolle, für jedenMenschen, blos als Mensch betrachtet, allgemeingültig beant-wortet werden soll, so ist kein Bedenken hierüber, daß die Gesetz-gebung seines Willens nicht sollte blos moralisch sein; denn diestatutarische, (welche eine Offenbarung voraussetzt,) kann nur alszufällig und als eine solche, die nicht an jeden Menschen gekom-men ist, oder kommen kann, mithin nicht als den Menschen über-haupt verbindend betrachtet werden. Also: „nicht, die da sagen:Herr, Herr! sondern die den Willen Gottes thun"; mithin die nichtdurch Hochpreisung desselben (oder seines Gesandten, als eines We-sens von göttlicher Abkunft,) nach gcoffcnbarten Begriffen, die nichtjeder Mensch haben kapn, sondern durch den guten Lebenswandel,in Ansehung dessen Jeder seinen Willen weiß, ihm wohlgefällig zuwerden suchen, werden diejenigen sein, die ihm die wahre Verehrung,die er verlangt, leisten.
Wenn wir uns aber nicht blos als Menschen, sondern auchals Bürger in einem göttlichen Staate auf Erden zu betragen,und auf die Existenz einer solchen Verbindung unter dem Nameneiner Kirche zu wirken uns verpflichtet halten, so scheint die Frage:wie Gott in einer Kirche (als einer Gemeinde Gottes) verehrtsein wolle, nicht durch blose Vernunft beantwortlich zu sein, son-dern einer statutarischen, uns nur durch Offenbarung kund werden-