Von dem Siege des guten Princips über das böse. I. Abth. IV. 271
darf er hoffen, daß höhere Weisheit seiner wohlgemeinten Bemühungdie Vollendung werde angedeihen lassen.
Der Wunsch aller Wohlgesinnten ist also: „daß das ReichGotteS komme, daß sein Wille auf Erden geschehe"; aber was habensie nun zu veranstalten, damit dieses mit ihnen geschehe?
Ein ethisches gemeines Wesen unter der göttlichen moralischenGesetzgebung ist eine Kirche, welche, sofern sie kein Gegenstandmöglicher Erfahrung ist, die unsichtbare Kirche heißt, (eineblose Idee von der Vereinigung aller Rechtschaffenen unter der gött-lichen unmittelbaren, aber moralischen Weltregierung, wie sie jedervon Menschen zu stiftenden zum Urbilde dient.) Die sichtbareist die wirkliche Vereinigung der Menschen zu einem Ganzen, dasmit jenem Ideal zusammenstimmt. Sofern eine jede Gesellschaftunter öffentlichen Gesetzen eine Unterordnung ihrer Glieder (in Ver-hällniß derer, die den Gesetzen derselben gehorchen, zu denen, welcheauf die Beobachtung derselben halten,) bei sich führt, ist die zu jenemGanzen (der Kirche) vereinigte Menge die Gemeinde, welche un-ter ihren Oberen, (Lehrer oder auch Scelenhirten genannt,) nur dieGeschäfte des unsichtbaren Oberhaupts derselben verwalten, und indieser Beziehung insgcsammt Diener der Kirche heißen, sowie impolitischen Gemeinwesen das sichtbare Oberhaupt sich selbst biswei-len den obersten Diener des Staats nennt, ob er zwar keinen ein-zigen Menschen, (gemeiniglich auch nicht einmal das Volksganzeselbst) über sich erkennt. Die wahre (sichtbare) Kirche ist diejenige,welche daS (moralische) Reich Gottes auf Erden, so viel es durchMenschen geschehen kann, darstellt. Die Erfordernisse, mithin auchdie Kennzeichen der wahren Kirche sind folgende:
1. Die Allgemeinheit, folglich numerische Einheit dersel-ben; wozu sie die Anlage in sich enthalten muß: daß näm-lich, ob sie zwar in zufällige Meinungen getheilt und uneins,doch in Ansehung der wesentlichen Absicht auf solche Grundsätzeerrichtet ist, welche sie nothwcndig zur allgemeinen Vereinigungin eine einzigeKirche führen müssen, (also keineSecttnspaltung.)
2. Die Beschaffenheit (Qualität) derselben; d. i. die Lau-