210 Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. III. Stück.
in der historischen Abtheilung als Anstalt nach politischbürgerlichenGesetzen, deren Gesetzgeber, obgleich Gott, doch äußerlich ist, in Er-wägung kommen, anstatt daß wir es hier nur mit einer solchen,deren Gesetzgebung blos innerlich ist, einer Republik unter Tugend-gesetzen, d. i. mit einem Wolke Gottes, „das fleißig wäre zu gutenWerken", zu thun haben.
Einem solchen VolkeGottes kann man die Idee einer Rottedes bösen Princips entgegensetzen, als Bereinigung derer, die seinesTheils sind, zur Ausbreitung des Bösen, welchem daran gelegen ist,jene Vereinigung nicht zu Stande kommen zu lassen; wiewohl auchhier das die Tugcndgesinnungcn anfechtende Princip gleichfalls inuns selbst liegt, und nur bildlich als äußere Macht vorgestellt wird.
IV.
Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher Ver-unstaltung) nicht anders, als in der Form einerKirche anszufnhren.
Die erhabene nie völlig erreichbare Idee eines ethischen gemei-nen Wesens verkleinert sich sehr unter menschlichen Händen, nämlichzu einer Anstalt, die allenfalls nur die Form desselben rein vorzu-stellcn vermögend, was aber die Mittel betrifft, ein solches Ganzezu errichten, unter Bedingungen der sinnlichen Menschennatur sehreingeschränkt ist. Wie kann man aber erwarten, daß aus so krum-mem Holze etwas völlig Gerades gezimmert werde?
Ein moralisches Volk Gottes zu stiften, ist also ein Werk, dessenAusführung nicht von Menschen, sondern nur von Gott selbst er,wartet werden kann. Deswegen ist aber doch dem Menschen nichterlaubt, in Ansehung dieses Geschäfts unthätig zu sein, und dieVorsehung walten zu lassen, als ob ein Jeder nur seiner moralischenPrivatangelegenheit nachgehen, das Ganze der Angelegenheit des mensch-lichen Geschlechts aber (seiner moralischen Bestimmung nach) einerhöheren Weisheit überlassen dürfe. Er muß vielmehr so verfahren,als ob AlleS auf ihn ankomme, und nur unter dieser Bedingung
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