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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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266
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288 Religion innerh. d. Grenzen d- blosen Vernunft. Hl. Stück.

Vollkommenheiten desselben, befindlich vorgestellt werden kann; (wiees auch mit verschiedenen politischen Staaten, die in keiner Verbin-dung durch ein öffentliches Völkerrecht stehen, ebenso bewandt ist.)

II.

Der Mensch soll ans dein ethischen Naturzustände heraus-gehen, um ein Glied eines ethischen gemeinenWesens zu werden.

Sowie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges vonJedermann gegen Jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustandein Zustand der unaufhörlichen Befehdung durch das Böse, welches inihm und zugleich in jedem Anderen angetroffen wird, die sich, (wieoben bemerkt worden,) einander wechselseitig ihre moralische Anlageverderben, und selbst bei dem guten Willen jedes Einzelnen, durchden Mangel eines sie vereinigenden Princips sich, gleich als ob sieWerkzeuge des Bösen wären, durch ihre Mißhelligkeiten vondem gemeinschaftlichen Zweck des Guten entfernen und einander inGefahr bringen, seiner Herrschaft wiederum in die Hände zu fallen.Sowie nun ferner der Zustand einer gesetzlosen äußeren (brutalen)Freiheit und Unabhängigkeit von Zwangsgcsetzen ein Zustand derUngerechtigkeit und des Krieges von Jedermann gegen Jedermannist, aus welchem der Mensch herausgehen soll, um in einen politisch-bürgerlichen zu treten*); so ist der ethische Naturzustand eine öfsent-

omnes, hat weiter keinen Fehler, als daß es heißen sollte: tx-M'ktc.

Denn wenn man gleich nicht einräumt, daß zwischen Menschen, die nicht unteräußeren und öffentlichen Gesehen stehen, jederzeit wirkliche Feindseligkeitenherrschen; so ist doch der Zu stand derselben (ststus jurillioi«) d. i. das Ver-hältnis), in und durch welches sie der Rechte (des Erwerbs und der Erhaltungderselben) fähig sind, ein solcher Zustand, in welchem ein Jeder selbst Richterüber das sein will, was ihm gegen Andere recht sei, aber auch für dieses keineSicherheit von Anderen hat, oder ihnen gibt, als Jedes sein- eigene Gewalt;welches ein Kriegszustand ist, in dem Jedermann wider Jedermann beständiggerüstet sein muß. Der zweite Satz desselben: exeu»,Iuui esse e st-u» »»tur»li, ist eine Folge aus dem ersteren; denn dieser Zustand ist eine continnir-

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