Erste Abtheilung.
Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Prin-cips unter Gründung eines Reichs Gottes aufErden.
I.
Von dem ethischen Naturzustände.
^in rechtlichbürgerlicher (politischer) Zustand ist dasBerhältniß der Menschen unter einander, sofern sie gemeinschaftlichunter öffentlichen Rechtsgesetzen, (die insgesammt Zwangs-gesetze sind,) stehen. Ein ethischbürgerlicher Zustand ist der,da sie unter dergleichen zwangsfreien d. i. bloscn Tugendgesetzcnvereinigt sind.
Sowie nun dem ersteren der rechtliche, (darum aber nicht im-mer rechtmäßige,) d. i. der juridische Naturzustand entgegen-gesetzt wird, so wird von dem letzteren der ethische Naturzu-stand unterschieden. In beiden gibt ein Jeder sich selbst das Ge-setz, und es ist kein äußeres, dem er sich sammt allen Anderen un-terworfen erkennte. In beiden ist ein Jeder sein eigener Richter,und eS ist keine öffentliche machthabende Autoritär da, die nachGesetzen, was in vorkommenden Fällen eines Jeden Pflicht sei, rechts-kräftig bestimme und jene in allgemeine Ausübung bringe.
In einem schon bestehenden politischen gemeinen Wesen befin-den sich alle politische Bürger, als solche, doch im ethischen Na-turzustände, und sind berechtigt, auch darin zu bleiben; denndaß jenes scineBürger zwingen sollte, in ein ethisches gemeines We-sen zu treten, wäre ein Widerspruch (in aHeoto); weil das letztere
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