S63
Von dem Siege des guten Pcmclps über das böse.
rechtlichbürgerlichen) Gesellschaft, oder ein ethisches ge-meines Wesen nennen. Dieses kann mitten in einem politischengemeinen Wesen, und sogar aus allen Gliedern desselben bestehen;(wie es denn auch, ohne daß das letztere zum Grunde liegt, vonMenschen gar nicht zu Stande gebracht werden könnte.) Aber jeneshat ein besonderes und ihm eigenthümliches Vereinigungsprincip (dieTugend), und daher auch eine Form und Verfassung, die sich vonder des letzteren wesentlich unterscheidet. Gleichwohl ist eine gewisseAnalogie zwischen beiden, als zweier gemeinen Wesen überhaupt be-trachtet, in Ansehung deren das erstere auch ein ethischer Staat,d. i. ein Reich der Tugend (des guten Princips) genannt werdenkann, wovon die Idee in der menschlichen Vernunft ihre ganz wohl-begründete objective Realität hat, (als Pflicht sich zu einem solchenStaate zu einigen,) wenn es gleich subjectiv von dem guten Willender Menschen nie gehofft werden könnte, daß sie zu diesem Zweckemit Eintracht hinzuwirken sich entschließen würden.