253 Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. II. Stück.
auch ein Wunder (übernatürliche Offenbarung) sei; so können wirsie insgesammt auf ihrem Werthe beruhen lassen, ja auch die Hüllenoch ehren, welche gedient hat, eine Lehre, deren Beglaubigungauf einer Urkunde beruht, die unauslöschlich in jeder Seele auf-behaltcn ist und keiner Wunder bedarf, öffentlich in Gang zu bringen;wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen Nachrichten betreffend,es nicht zum Religionsstücke machen, daß das Wissen, Glaubenund Bekennen derselben für sich etwas sei, wodurch wir uns Gottwohlgefällig machen können.
Was aber Wunder überhaupt betrifft, so findet sich, daß ver-nünftige Menschen den Glauben an dieselben, dem sie gleichwohlnicht zu entsagen gemeint sind, doch niemals wollen praktisch auf-kommen lassen; welches so viel sagen will, als: sie glauben zwar,waS die Theorie betrifft, daß es dergleichen gebe, in Geschäf-ten aber statuiren sie keine. Daher haben weise Regierungen jeder-zeit zwar cingeräumt, ja wohl gar unter die öffentlichen ReligionS-lehren die Meinung gesetzlich ausgenommen, daß vor AltersWunder geschehen wären, neue Wunder aber nicht erlaubt*).
*) Selbst Religionslehrcr, die ihre Glaubensartikel an die Autorität derRegierung anschließcn (Orthodoxe), befolgen hierin mit der letzteren die näm-liche Maxime. Daher Hr. Pfenning er, da er seinen Freund, HerrnLa vatcr, wegen seiner Behauptung eines noch immer möglichen Wunder-glaubens vertheidigtc, ihnen mit Recht Inkonsequenz vorwarf, daß sie, (denndie in diesem Punkt naturalistisch denkende nahm er ausdrücklich aus,)da sie doch die vor etwa siebzehn Jahrhunderten in der christlichen Gemeindewirklich gewesenen Wunderthätcr behaupteten, jetzt keine mehr statuiren wollte»,ohne doch aus der Schrift beweisen zu können, daß und wenn sic einmalgänzlich aufhören sollten, (denn die Vernünftelet, daß sie jetzt nicht mehrnöthig seien, ist Anmaßuiig größerer Einsicht, als ein Mensch sich wohl Zu-trauen soll,) und diesen Beweis sind sie ihm schuldig geblieben- Es waralso nur Maxime der Vernunft, sie jetzt nicht cinzuräumcn und zu erlauben,nicht objektive Einsicht, cs gebe keine. Gilt aber dieselbe Maxime, die fürdiesmal auf den besorglichen llnfug im bürgerlichen Wesen zurücksicht, nichtauch für die Befürchtung eines ähnlichen Unfugs im philosophirenden undüberhaupt vernünftig »achdcnkendcn gemeinen Wese»? — Die, so zwargroße (Aufsehen machende) Wunder nicht cinräumc», aber kleine unterdem Namen einer außerordentlichen Dircction freigebig erlauben,(weil die letzteren, als blose Lenkung, nur wenig Kraftanwendung der über-natürlichen Ursache erfordern,) bedenken nicht, daß es hiebei nicht auf die