Von dem Kampf des guten Princips mit dem bvfen. II. Abschn. 247
ftr Welt also keinen Theil hatte." Hiedurch war des letzteren Herr-schaft in Gefahr gesetzt. Denn widerstand dieser Gott wohlgefälligeMensch seinen Versuchungen, jenem Contract auch beizulreten, nah-men andere Menschen auch dieselbe Gesinnung gläubig an, so büßteer eben so viel Unterthanen ein, und sein Reich lief Gefahr, gänz-lich zerstört zu werden. Dieser bot ihm also an, ihn zum Lehns-lräger seines ganzen Reichs zu machen, wenn er ihm nur als Eigcn-lhümer desselben huldigen wollte. Da dieser Versuch nicht gelang,so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge auf seinem Boden Alles,was ihm sein Erdenleben angenehm machen konnte, (bis zur größtenArmuth,) sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, wodurch böseMenschen es verbittern können, Leiden, die nur der Wohlgesinnte recht tieffühlt, Verleumdung der lauteren Absicht seiner Lehren, (um ihm allen An-hang zu entziehen,) und verfolgte ihn bis zum schmählichsten Tode, ohnegleichwohl durch diese Bestürmung seiner Standhaftigkeit und Frei-müthigkcit in Lehre und Beispiel für das Beste von lauter Unwür-digen im Mindesten etwas gegen ihn auszurichten. Und nun derAusgang dieses Kampfes! Der Ausschlag desselben kann als einrechtlicher, oder auch als ein physischer betrachtet werden.Wenn man den letzteren ansieht, (der in die Sinne fällt,) so ist dasgute Princip der unterliegende Theil; er mußte in diesem Streite,nach vielen erlittenen Leiden, sein Leben hingeben*), weil er in einer
ist, jene Idee als Symbol der sich selbst über die Versuchung zum Bösen erhe-benden, (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster vorzu-siellen?
*)-)) Nicht dass er, (wie v. Ba h rd tromanhaft dichtete,) den Tod such t c,um eine gute Absicht durch ein Aufsehen erregendes glänzendes Beispiel zu be-fördern ; das wäre Selbstmord gewesen. Denn man darf zwar auf die Gefahrdes Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder auch den Tod von den Hän-den eines Anderen erdulden, wenn man ihm nicht auSwcichen kann, ohneeiner unnachlaßlichcn Pflicht untreu zu werden, aber nicht über sich und seinLeben als Mittel, zu welchem Zweck cs auch sei, diSponiren und so Urhe-ber seines Todes sein. — Aber auch nicht, daß er, (wie der Wolfenbültcl'-sche Fragmcntist argwohnt,) sein Lebe» nicht in moralischer, sondern blos in
s) Zusatz der 2. AuSg.