246 Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. I». Stück.
durch die den Sklavensinn erschütternden moralischen Freiheitslehrcnder griechischen Wcltweisen, die auf dasselbe allmählig Einfluß be-kommen hatten, großentheils zum Besinnen gebracht, mithin zu einerResolution reif war, auf einmal eine Person, deren Weisheit nochreiner, als die der bisherigen Philosophen, wie vom Himmel herab-gekommen war, und die sich auch selbst, was ihre Lehren und Bei-spiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als einen Ge-sandten solchen Ursprungs ankündigte, der in ursprünglicher Unschuldin dem Vertrage, den das übrige Menschengeschlecht durch seinenRepräsentanten, den ersten Stammvater, mit dem bösen Principeingcgangcn, nicht mit begriffen war*) und „an dem der Fürst dic-
*)fl) Eine vom angeborenen Hange zum Böse» freie Person so als mög-lich sich zu denken, daß man sie von einer jungfräulichen Mutter gebarenläßt, ist eine Idee der, sich zu einem schwer zu erklärenden und doch auchnicht abzulcugnenden, gleichsam moralischen Jnstinct bequcmcnden Vernunft;da wir nämlich die natürliche Zeugung, weil sic ohne Sinnenlust beider Thcilenicht geschehen kann, uns aber doch auch (für die Würde der Menschheit) ingar zu nahe Verwandtschaft mit der allgemeinen Thiergattung zu bringenscheint, als etwas ansehcn, dessen wir uns zu schämen haben; — eine Vor-stellung, die gewiß die eigentliche Ursache von der vermeinten Heiligkeit desMönchsstandcs geworden ist; — welches uns also etwas Unmoralisches, mit der Voll-kommenheit eines Menschen nicht Vereinbares, doch in seine Natur Einge-pfropftes und also sich auch auf seine Nachkommen als eine böse Anlage Ver-erbendes zu sein deucht. — Dieser dunklen (von einer Seite blos sinnlichen,von der puderen aber doch moralischen, mithin intcllcctucllcn) Vorstellung istnun die Idee einer von keiner Geschlechtsgcmeinschaft abhängigen (jungfräu-lichen) Geburt eines mit keinem moralischen Fehler behafteten Kindes wohlangemessen, aber nicht ohne Schwierigkeit in der Theorie, (in Ansehung derenaber etwas zu bestimmen in praktischer Absicht gar nicht nöthig ist.) Dennnach der Hypothese der Epigenesis würde doch die Mutter, die durch natür-liche Zeugung von ihren Eltern abstammt, mit jenem moralischen Fehler be-haftet sein und diesen wenigstens der Hälfte nach auch bei einer übernatürli-chen Zeugung auf ihr Kind vererben; mithin müßte, damit dies nicht die Folge sei,das System der Präexistenz der Keime in den Eltern, aber auch nicht dasder Einwickelung im weiblichen, (weil dadurch jene Folge nicht vermiede»wird,) sondern blos im männlichen Theilc, (nicht das der oruloruin, sondernder »Ilimsleulorum sxermstieoi-am,) angenommen werden; weicher Theil nunbei einer übernatürlichen Schwangerschaft wcgsällt, und so jener Idee theo-retisch angemessen jene Vorstellungsart vcrthcidigt werden könnte. — Wozuaber alle diese Theorie, dafür oder dawider, wenn es für das Praktische genugfl) Diese Anmerkung ist Zusatz der 2. Ausg.
, ec
- t
. e.
A lk '
> WklM lll-" - -
jÄlllUkllüj killt.''
M ll Llkt Ei ?
i 2 KiikiÄil k!-Ä
«kitltk zÄil, ttn
imnki, eck'slilW d!IElm
y öl«
N-im f...
rcr.
i.;