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Von dem Kampf des guten Prlncips mit dem dösen. >. Abschn. 24 »
in die Erinnerung zurückruft, waS er sonst leichtsinniger Weise längstaus der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts weiter sagte,als: er habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem Rich-ter stehen, von seinem künftigen Schicksal nach seinem bisher geführ-ten Lebenswandel urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter,der in ihm selbst ist, anfragt, so beurtheilt er sich strenge; denn erkann seine Vernunft nicht bestechen; stellt man ihm aber einen an-deren Richter vor, so wie man von ihm aus anderweitigen Be-lehrungen Nachricht haben will, so hat er wider seine Strengevieles vom Vorwände der menschlichen Gebrechlichkeit Hergenomme-nes einzuwenden, und überhaupt denkt er, ihm beizukommen: essei, daß er durch reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der Besserungentspringende Selbstpeinigungcn der Bestrafung von ihm zuvorzu-kommen, oder ihn durch Bitten und Flehen, auch durch Formelnund für gläubig ausgegcbene Bekenntnisse zu erweichen denkt; undwenn ihm hiezu Hoffnung gemacht wird (nach dem Sprichwort:Ende gut, Alles gut,) so macht er darnach schon frühzeitig seinenAnschlag, um nicht ohne Noth zu viel am vergnügten Leben einzu-büßen, und beim nahen Ende desselben doch in der Geschwindigkeitdie Rechnung zu seinem Vortheile abzuschließen*).
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*)ch) Die Absicht derer, die am Ende des Lebens einen Geistlichen rufenlassen, ist gewöhnlich: daß sie an ihm einen Tröster haben wollen; nichtwegen der physischen Leiden, welche die letzte Krankheit, ja auch nur dienatürliche Furcht vor dem Tod mit sich führt, (denn darüber kann der Todselber, der sie beendigt, Tröster sein,) sondern wegen der moralischen,nämlich der Vorwürfe des Gewissens. Hier sollte nun dieses eher aufgeregtund geschärft werden, um, was noch Gutes zu thun, oder Böses in seinenübrig bleibenden Folgen zu vernichten (reparircn) sei, ja nicht zu verabsäu-men, nach der Warnung: „sei willfährig deinem Widersacher, (dem, der einenRechtsanspruch wider dich hat,) so lange du noch mit ihm auf dem Wege bist(d. i. so lange du noch lebst), damit er dich nicht dem Richter (nach dem Lode)überliefere u. s. w." An dessen Statt aber gleichsam Opium fürs Gewissenzu geben, ist Verschuldigung an ihm selbst und anderen ihn Ucberlcbendcn;ganz wider die Endabsicht, wozu ein solcher Gewiffensbcistand am Ende desLebens für nöthig gehalten werden kann-
'ch) Diese Anmerkung ist Zusatz der 2. Ausg.