Druckschrift 
6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
Entstehung
Seite
240
Einzelbild herunterladen
 

240 Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. II. Stück.

der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod vorgestellt wird.Hier ist nun derjenige Ueberschuß über das Verdienst der Werke, deroben vermißt wurde, und ein Verdienst, das uns aus Gnadenzugcrechnct wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenlebcn,(vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen Welten) immernur im blosen Werden ist, (nämlich ein Gott wohlgefälliger Menschzu sein,) uns gleich, als ob wir schon hier im vollen -Besitz desselbenwären, zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechts-anspruch (nach der empirischen Selbsterkenntniß) *); so weit wir

hervor- Der Qualität nach, (da sie als übersinnlich gegründet gedachtwerden muss,) soll und kann sic zwar heilig und der seines Urbildes gemäßsein; dem Grade nach, wie sie sich in Handlungen offenbart, bleibtsie immer mangelhaft und von der ersteren unendlich weit abstehend. Dcm-ungeachtet vertritt diese Gesinnung, weil sie den Grund des continuirlichcnFortschritts im Ergänzen dieser Mangelhaftigkeit enthält, als intellectuelleEinheit des Ganzen, die Stelkc der LHatin ihrer Vollendung. Alleinnun fragt'S sich: kann wohl derjenige,an dem nichts Verdammliches ist,"oder sei» muß, sich gerechtfertigt glauben, und sich gleichwohl die Leiden, dieihm auf dem Wege zu immer größerem Guten zustoßcn, immer noch alsstrafend zurechncn, also hiedurch eine Strafbarkeit, mithin auch eine Gottmißfällige Gesinnung bekennen? Ja, aber nur in der Qualität des Menschen,den er continuirlich auszicht- Was ihm in jener Qualität/ (der des altenMenschen,) als Strafe gebühren würde, (und das sind alle Leiden und Uebeldes Lebens überhaupt,) das nimmt er in der Qualität des neuen Menschenfreudig, blos um des Guten willen, über sich; folglich werden sie ihm sofernund als einem solchen nicht als Strafen zugcrcchnet, sondern der Ausdruckwill nur so viet sagen: alle ihm zustoßende Uebel und Leiden, die der alteMensch sich als Strafe hätte zurechnen müssen, und die er sich auch, soferner ihm abstirbt, wirklich als solche zurechnct, die nimmt er, in der Qualitätdes neuen, als so viel Anlässe der Prüfung und Uebung seiner Gesinnungzum Guten willig auf, wovon selbst jene Bestrafung die Wirkung und zu-gleich die Ursache, mithin auch von derjenigen Zufriedenheit und morali-sche» G lück selig keit ist, welche im Bewußtsein seines Fortschritts imGuten, (der mit der Verlassung des Bösen ein Actus ist,) besteht; dahin-gegen ebendieselben Uebel in der alten Gesinnung nicht allein als Strafenhatten gelten, sondern auch als solche empfunden werden müssen, weilsic, selbst als blose Uebel betrachtet, doch demjenigen gerade entgegengesetztsind, was sich der Mensch in solcher Gesinnung als physische Glückse-ligkeit zu seinem einzigen Ziele macht.

*) ch) Sondern nur Empfänglichkeit, welche Alles ist, was wir un-sererseits uns beilegen können; der Rathschluß aber eines Oberen zu Er-ch) Diese Anmerkung, auf welche im Texte des Originals des Verweisungs-zcichen fehlt, ist Zusatz der 2. Ausg. Dem Zusammenhänge nach scheintsie sich auf die hier bezeichnet- Stelle zu beziehen.