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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
Entstehung
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235
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Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen. I. Abfchn. 235

(Paraklet), wenn uns unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeitbesorgt machen. Gewißheit in Ansehung derselben ist dem Menschenweder möglich, noch so viel wir einsehen, moralisch zuträglich. Denn,(was wohl zu merken ist,) wir können dieses Zutrauen nicht auf einunmittelbares Bewußtsein der Unveränderlichkeit unserer Gesinnungengründen, weil wir diese nicht durchschauen können, sondern wir

de» Genuß des nun cintretendcn Glücks nur um desto schmackhafter macht,weil Vergnügen oder Schmerzen (als zur Sinnlichkeit gehörig), in der Zeik-rcihe enthalten, mit ihr auch verschwinden, und mit dem nun cristirendenLebensgenuß nicht ein Ganzes ausmachen, sondern durch Liesen, als den nach-folgenden, verdrängt werden. Wendet man aber denselben Satz auf dieBeurtheilung des moralischen Werths des bis dahin geführten Lebens an,so kann der Mensch sehr Unrecht haben, so zu beurtheilen, ob er gleichdasselbe niit einem ganz guten Wandel beschlossen hat. Denn Las moralischsubjective Princip der Gesinnung, wornach sein Leben bcurtheilt werdenmuß, ist (als etwas Ucbersinnliches) nicht von der Art, daß sein Dasein inZeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute Einheit gedacht werde» kann,und da wir die Gesinnung nur aus den Handlungen (als Erscheinungen der-selben) schließen können, so wird das Leben zum Behuf dieser Schätzungnur als Zeiteinheit d. i. als ein Ganzes in Betrachtung kommen;da dann die Vorwürfe aus dem ersten Theil des Lebens (vor der Besserung,eben so laut mitsprechen, als der Beifall im letzteren, und den triumphi-renden Ton: Ende gut, Alles gut, gar sehr dämpfen möchten. Endlicl,ist mit jener Lehre, von der Dauer der Strafen in einer andere» Welt,auch noch eine andere nahe verwandt, obgleich nicht einerlei, nämlich:daßalle Sünden hier vergeben werden müssen;" daß die Rechnung mit dem Endedes Lebens völlig abgeschlossen sein müsse, und Niemand hoffen könne, dashier Versäumte etwa dort noch einzubrigc». Sic kann sich aber eben so wenig,wie die vorige, als Dogma ankündigen, sondern ist nur ein Grundsatz,durch welchen sich die praktische Vernunft im Gebrauche ihrer Begriffe desUebcrsinnlichcn die Regel vorschreibt, indessen sie sich bescheidct: daß sie vonder objektiven Beschaffenheit des letzteren nichts weiß. Sie sagt nämlich nurso viel: wir können nur aus unserem geführte» Lebenswandel schließen, obwir Gott wohlgefällige Menschen sind, oder nicht, und da derselbe mit diesemLeben zu Ende geht, so schließt sich auch für uns die Rechnung, deren FacitcS allein geben muß, ob wir uns für gerechtfertigt halten können, oder nichtUeberhaupt, wenn wir statt der constitutivcn Principien der Erkennt-nis übersinnlicher Objecte, deren Einsicht uns doch unmöglich ist, unser Ur-theil auf die regulativen., sich an dem möglichen praktischen Gebrauchderselben begnügenden Principien cinschränkten, so würde es in gar vielenStücken mit der menschlichen Weisheit besser stehen, und nicht vermeintlichesWissen dessen, wovon man im Grunde nichts weiß, grundlose, obzwar eineZeit lang schimmernde Vcrnünftelei zum endlich sich doch einmal daraus her-vorsindendcn Nachtheil der Moralität ausbrüten.