Erster Abschnitt.
Von dem Rechtsansprüche des guten Princips auf dieHerrschaft über den Menschen.
->) Personificirte Idee des guten Princips.
Das, was allein eine Welt zum Gegenstände des göttlichen Rath»schlusscs und zum Zwecke der Schöpfung machen kann, ist dieMenschheit, (das vernünftige Weltwesen überhaupt) in ihrermoralischen Vollkommenheit, wovon, als oberster Bedingung,die Glückseligkeit die unmittelbare Folge in dem Willen des höchstenWesens ist. — Dieser allein Gott wohlgefällige Mensch „ ist in ihmvon Ewigkeit her;" die Idee desselben geht von seinem Wesen aus;er ist sofern kein erschaffenes Ding, sondern sein eingeborner Sohn;„das Wort, (das Werde!) durch welches alle andere Dinge sind,und ohne das nichts existirt, was gemacht ist;" (denn um feinetd. i. des vernünftigen Wesens in der Welt willen, so wie es seinermoralischen Bestimmung nach gedacht werden kann, ist Alles ge-macht.) — „Er ist der Abglanz seiner Herrlichkeit." — „In ihmhat Gott die Welt geliebt" und nur in ihm und durch Annehmungseiner Gesinnungen können wir hoffen „Kinder Gottes zu wer-den" u. s. w.
Zu diesem Ideal der moralischen Vollkommenheit, d. i. demUrbilde der sittlichen Gesinnung in ihrer ganzen Lauterkeit uns zuerheben, ist nun allgemeine Menschenpflicht, wozu uns auch dieseIdee selbst, welche von der Vernunft uns zur Nachstrcbung vorge-legt wird, Kraft geben kann. Eben darum aber, weil wir von ihrnicht die Urheber sind, sondern sie in dem Menschen Platz genom-men hat, ohne daß wir begreifen, wie die menschliche Natur für sie