^ Von d. Entwöhnung d. bösen Princips neben d. guten. Allg. Anm. 20 Z
Triebfedern verbunden, oder wohl gar diesen (den Neigungen) alsBedingungen untergeordnet, sondern in seiner ganzen Reinigkeit alsfür sich zureichende Triebfeder der Bestimmung der Willkühr in! dieselbe ausgenommen werden soll. Das ursprünglich Gute ist dieHeiligkeit der Maximen in Befolgung seiner Pflicht; wodurchder Mensch, der diese Reinigkeit in seine Maxime aufnimmt,obzwar darum noch nicht selbst heilig, (denn zwischen derMaxime und der That ist noch ein großer Zwischenraum,) dennochauf dem Wege dazu ist, sich ihr im unendlichen Fortschritt zunähern. Der zur Fertigkeit gewordene feste Vorsatz in Befolgungseiner Pflicht heißt auch Tugend, der Legalität nach, als ihrem' empirischen Charakter (virtus pliaenomenon). Sie hat alsodie beharrliche Maxime gesetzmäßiger Handlungen; die Trieb-feder, deren die Willkühr hiezu bedarf, mag man nehmen, woherman wolle. Daher wird Tugend in diesem Sinne nach und nach
> erworben, und heißt Einigen eine lange Gewohnheit (in Beobach-
^ tung des Gesetzes), durch die der Mensch vom Hange zum Laster
> durch allmählige Reformen seines Verhaltens und Befestigung seinerMaximen in einen entgegengesetzten Hang übergekommen ist. Dazuist nun nicht eben eine Herzensänderung nöthig; sondern nureine Aenderung der Sitten. Der Mensch findet sich tugendhaft,wenn er sich in Maximen, seine Pflicht zu beobachten, befestigtfühlt; obgleich nicht aus dem obersten Grunde aller Maximen, näm-lich aus Pflicht; sondern der Unmäßige z. B. kehrt zur Mäßigkeitum der Gesundheit, der Lügenhafte zur Wahrheit um der Ehre, derUngerechte zur bürgerlichen Ehrlichkeit um der Ruhe oder des Er-
^ werbes willen u. s. w. zurück. Alle nach dem gepriesenen Princip der! Glückseligkeit. Daß aber Jemand nicht blos ein gesetzlich, sondernein moralisch guter (Gott wohlgefälliger) Mensch, d. i. tugend-haft nach dem intelligiblen Charakter (virtus noumenon) werde,welcher, wenn er etwas als Pflicht erkennt, keiner anderen Trieb-feder weiter bedarf, als dieser Vorstellung der Pflicht selbst, das kannnicht durch allmählige Reform, so lange die Grundlage der Mari-j men unlauter bleibt, sondern muß durch eine Revolution m der
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