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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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I8tt Religion innerh. d. Grenzen d. blosen Vernunft. I- Stück.

Triebfedern einer freien Willkühr umkehrt, und obzwar damitnoch immer gesetzlich gute (legale) Handlungen bestehen können, sowird doch die Denkungsart dadurch in ihrer Wurzel, (was die mo-ralische Gesinnung betrifft,) verderbt, und der Mensch darum alsböse bezeichnet.

Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier amMenschen, auch dem besten, (den Handlungen nach) aufgestelltwird, welches auch geschehen muß, wenn die Allgemeinheit desHanges zum Bösen unter Menschen, oder, welches hier dasselbe be-deutet, daß er mit der menschlichen Natur verwebt sei, bewiesenwerden soll.

Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (benemorstus) und einem sittlich guten Menschen (inoraliter boinis),was die Uebereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft,kein Unterschied, (wenigstens darf keiner sein;) nur daß sie bei demEinen eben nicht immer, vielleicht nie das Gesetz, bei dem Anderenaber cs jederzeit zur alleinigen und obersten Triebfeder haben.Man kann von dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz demBuchstaben nach, (d. i. was die Handlung angeht, die das Ge-setz gebietet;) vom Zweiten aber: er beobachte es dem Geiste nach,(der Geist des moralischen Gesetzes besteht darin, daß dieses alleinzur Triebfeder hinreichend sei.) WaS nicht aus diesem Glau-ben geschieht, das ist Sünde (der Denkungsart nach). Dennwenn andere Triebfedern nöthig sind, die Willkühr zu gesetzmä-ßigen Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst, (z. B.Ehrbcgierde, Selbstliebe überhaupt, ja gar gutherziger Jnstinct,dergleichen das Mitleiden ist,) so ist es blos zufällig, daß diese mitdem Gesetze übereinstimmen; denn sie könnten ebensowohl zur Ueber-tretung antreiben. Die Maxime, nach deren Güte aller moralischeWerth der Person geschätzt werden muß, ist also doch gesetzwidrig,und der Mensch ist bei lauter guten Handlungen dennoch böse.

Folgende Erläuterung ist noch nöthig, um den Begriff vondiesem Hange zu bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch,d. i. er gehört zur Willkühr des Menschen als Naturwesens; oder