Don d. Einwohnliiig d. bösen Princips neben d. Men. 181.
Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere zwischen beiden Extremen zubestätigen.
Es liegt aber der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine mo-ralischen Mitteldinge, weder in Handlungen (ustisplior»), noch inmenschlichen Charakteren, so lange es möglich ist, einzuräumen;weil bei einer solchen Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen,ihre Bestimmtheit und Festigkeit einzubüßen. Man nennt gemeinig-lich die, welche dieser strengen Denkungsart zugethan sind, (miteinem Namen, der einen Tadel in sich fassen soll, in der That aberLob ist,) Rigoristen; und so kann man ihre Antipoden Lati-tudinarier nennen. Diese sind also entweder Latitudinarier derNeutralität und mögen Indifferentsten; oder der Coalitionund können Synkretisten genannt werden*).
Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen
*) Wenn bas Gute — -> ist, so ist sein kontradiktorisch EntgcgengesetztesdaS Nichtgutc. Dieses ist nun die Folge entweder eines blosen Mangels einesGrundes des Guten —o, oder eines positiven Grundes des Widerspicls des-selben — —->. Im letzteren Falle kann das Nichtgute auch das positiveBöse heißen. (In Ansehung des Vergnügens und Schmerzcns gibt es eindergleichen Mittleres, so daß das Vergnügen —der Schmerz — —»,und der Zustand, worin keines von beiden angetroffen wird, die Gleichgül-tigkeit—o ist.) Wäre nun das moralische Gesetz in uns keine Triebfederder Willkühr; ft würde Moralischgut (Zusammenstimmung der Willkühr mitdem Gesetze) —->> Nichtgut — », dieses aber die blofe Folge vom Mangeleiner moralischen Triebfeder — »Xo sein. Nun ist cs aber in uns Trieb-feder — folglich ist der Mangel der Urbcreinstimmung der Willkühr mitdemselben (— o) nur als Folge von einer realiter entgegengesetzten Bestim-mung der Willkühr, d. i. einer Widerstrebung derselbend. t.nur durch eine bös- Willkühr möglich; und zwischen einer bösen und gutenGesinnung, (innerem Princip der Maximen,) nach welcher auch die Moralitätder Handlung beurthcilt werden muß, gibt es also nichts Mittleres. Einemoralisch - gleichgültige Handlung (»äi-pliaroi, mor->Ie) würde eine blos ausNaturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche Gesetz, als Ge-setz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht; indem sie kein Factum istund in Ansehung ihrer weder Gebot, noch Verbot, noch auch Erlaub-niß (gesetzliche Befugniss) Statt findet, oder nöthig ist-ch)
-j-) Die Worte: „Eine moralisch-gleichgültige Handlung..... Statt findet-oder nöthig ist." sind erst in der 2. Ausg. hinzugekommen