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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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168
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188 Religion innerh. d. Grenzen d- blosen Vernunft.

habe, dem Theologen (blos als Geistlichen betrachtet) das Rechtder Censur nicht bestritten werden kann, so kann doch, sobald jenesnoch bezweifelt wird und also die Frage eintritt, ob jenes durch eineSchrift, oder einen anderen öffentlichen Vortrag des Philosophengeschehen sei, nur dem biblischen Theologen, als Gliede seinerFacultät, die Obercensur zustehen, weil dieser auch das zweiteInteresse des gemeinen Wesens, nämlich den Flor der Wissenschaftenzu besorgen angewiesen und eben so gültig, als der Erstere, ange-stellt worden ist.

Und zwar steht in solchem Falle dieser Facultät, nicht der phi-losophischen, die erste Censur zu; weil jene allein für gewisse Lehrenprivilegirt ist, diese aber mit den ihrigen ein offenes freies Verkehrtreibt, daher nur jene darüber Beschwerde führen kann, daß ihremausschließlichen Rechte Abbruch geschehe. Ein Zweifel wegen desEingriffs aber ist, ungeachtet der Annäherung beider sämmtlicherLehren zu einander und der Besorgniß des Ueberschreitens der Gren-zen von Seiten der philosophischen Theologie, leicht zu verhüten,wenn man nur erwägt, daß dieser Unfug nicht dadurch geschieht,daß der Philosoph von der biblischen Theologie etwas entlehnt,um eS zu seiner Absicht zu brauchen; (denn die letztere wird selbstnicht in Abrede sein wollen, daß sie nicht Vieles, was ihr mit denLehren der blosen Vernunft gemein ist, überdem auch Manches zurGeschichtskunde oder Sprachgelehrsamkeit und für deren Censur Ge-höriges enthalte;) gesetzt auch, er brauche das, was er auS ihrborgt, in einer der blosen Vernunft angemessenen, der letzteren abervielleicht nicht gefälligen Bedeutung; sondern nur sofern er in dieseetwas hineinträgt, und sie dadurch auf andere Zwecke richtenwill, als eS dieser ihre Einrichtung verstauet. So kann manz. B. nicht sagen, daß der Lehrer des Naturrechts, der mancheclassische Ausdrücke und Formeln für seine philosophische Rechtslehreaus dem Codex der Römischen entlehnt, in diese einen Eingriffthue, wenn er sich derselben, wie oft geschieht, auch nicht genau indemselben Sinn bedient, in welchem sie nach den Auslegern desletzteren zu nehmen sein möchten, wofern er nur nicht will, die

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