Vorrede zur ersten Aufloge.
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eigentlichen Juristen oder gar Gerichtshöfe sollten sie auch so brauchen.Denn wäre das nicht zu seiner Befugniß gehörig, so könnte manauch umgekehrt den biblischen Theologen, oder den statutarischenJuristen beschuldigen, sie thäten unzählige Eingriffe in das Eigen-lhum der Philosophie, weil Beide, da sie der Vernunft und, wo esWissenschaft gilt, der Philosophie nicht entbehren können, aus ihrsehr oft, obzwar nur zu ihrem beiderseitigen Behuf, borgen müssen.Sollte es aber bei dem elfteren darauf angesehen sein, mit der Ver-nunft in Religionsdingcn, wo möglich, gar nichts zu schaffen zuhaben, so kann man leicht vorausschen, auf wessen Seite der Ver-lust sein würde; denn eine Religion, die der Vernunft unbedenklichden Krieg ankündigt, wird es auf die Dauer gegen sie nicht aus-halten. — Ich getraue mir sogar in Vorschlag zu bringen: obes nicht wohlgethan sein würde, nach Vollendung der akademischenUnterweisung in der biblischen Theologie, jederzeit noch eine beson-dere Vorlesung über die reine philosophische Religionslehre, (die sichAlles, auch die Bibel, zu Nutze macht,) nach einem Leitfaden, wieetwa dieses Buch, (oder auch ein anderes, wenn man ein besseresvon derselben Art haben kann,) als zur vollständigen Ausrüstungdes Candidaten erforderlich, zum Beschlüsse hinzuzufügen. — Denndie Wissenschaften gewinnen lediglich durch die Absonderung, sofernjede vorerst für sich ein Ganzes ausmacht, und nur dann allererstmit ihnen der Versuch angestellt wird, sie in Vereinigung zu be-trachten. Da mag nun der biblische Theolog mit dem Philosopheneinig sein, oder ihn widerlegen zu müssen glauben; wenn er ihn nurhört. Denn so kann er allein wider alle Schwierigkeiten, die ihmdieser machen dürste, zum Voraus bewaffnet sein. Aber diese zuverheimlichen, auch wohl als ungöttlich zu verrufen, ist ein arm-seliger Behelf, der nicht Stich hält; beide aber zu vermischen, undvon Seiten des biblischen Theologen nur gelegentlich flüchtige Blickedarauf zu werfen, ist ein Mangel der Gründlichkeit, bei dem amEnde Niemand recht weiß, wie er mit der Religionslehre im Ganzendaran sei.
Von den folgenden vier Abhandlungen, in denen ich nun die