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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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Ueber das Mißlingen aller philosophiscken

zenskündiger), sondern auch die frevelhafteste, weil sie den Grundjedes tugendhaften Vorsatzes, die Aufrichtigkeit, untergräbt. Wie baldsolche blinde und äußere Bekenntnisse, (welche sehr leicht mit ei-nem ebenso unwahren inneren vereinbart werden,) wenn sie Er-werbmittel abgeben, allmählig eine gewisse Falschheit in die Den-kungsart selbst des gemeinen Wesens bringen können, ist leicht ab-zusehen. Während indeß diese öffentliche Läuterung der Denkungs-art wahrscheinlicher Weise auf entfernte Zeiten ausgcsetzt bleibt, bissie vielleicht einmal unter dem Schutze der Denkfreiheit ein all-gemeines Erziehungs- und Lehrprincip werden wird; mögen hiernoch einige Zeilen auf die Betrachtung jener Unart, welche in dermenschlichen Natur lief gewurzclt zu sein scheint, verwandt werden.

ES liegt etwas Rührendes und Seelenerhebendes in der Auf-

Lie Probe einer inneren eidlichen Abhörung des Bekenntnisses aushalte,)dazu gleichfalls sehr wohl gebraucht werden, die Vermessenheit dreister, zuletztauch wohl äußerlich gewaltsamer Behauptungen, wo nicht abzuhalten, dochwenigstens stutzig zu machen. Von einem menschlichen Gerichtshöfe wirddem Gewissen des Schwörenden nichts weiter zugemuthet, als die Anheischig-machung: daß, wenn cs einen künftigen Wcltrichter, (mithin Gott nnd einkünftiges Leben) gibt, er ihm für die Wahrheit seines äußeren Bekenntnissesverantwortlich sein wolle; daß cs eine» solchen Wcltrichter gebe,davon hat er nicht nöthig ihm ei» Bekenntniß achznfordcrn, weil, wen» dieerstere Betheurung die Lüge nicht abhalten kann, das zweite falsche Bekennt-niß eben so wenig Bedenken erregen würde. Rach dieser inneren Eidesdela-tlon würde man sich also selbst fragen: getrauest du dir wohl, bei Allem, wasdir theuer und heilig ist, dich für die Wahrt,eit jenes wichtigen oder eines an-deren dafür gehaltenen Glaubenssatzes zu verbürgen? Bei einer solchen Zu-muthung wird das Gewissen aufgeschreckt, durch die Gefahr, der man sich ausseßt,mehr vorzugeben, als man mit Gewißheit behaupten kann, wo das Dafürhalteneinen Gegenstand betrifft, der auf dem Wege des Wissens (theoretischer Einsicht) garnicht erreichbar ist, deffcnAnnchmung aber dadurch, daß sie allein dcnZusammen-hang der höchsten praktischen Vcrnunftprincipien mit denen der theoretischen Natnr-kcnntniß in einem Systeme möglich (und also die Vernunft mit sich selbst zusammen-stimmcnd) macht, über Alles empfehlbar, aber immer doch frei ist. Stochmehr aber müßten Glaubensbekenntnisse, deren Quelle historisch ist, dieserFeuerprobe der Wahrhaftigkeit unterworfen werden, wen» sie Anderen garals Vorschriften auferlegt werden; weil hier die Unlauterkeit und geheuchelteUeberzeugung auf Mehrere verbreitet wird, und die Schuld davon dem, dersich für Anderer Gewissen gleichsam verbürgt, (denn die Menschen sind mitihrem Gewissen gerne passiv,) zur Last fällt.

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