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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
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Versuche in der Theodi'cee.

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Denn was die Möglichkeit betrifft, daß das Ende dieses Erdenlebensdoch vielleicht nicht das Ende alles Lebens sein möge; so kann dieseMöglichkeit nicht für Rechtfertigung der Vorsehung gelten, son.dern ist blos ein Machtspruch der moralisch - gläubigen Vernunft, wo-durch der Zweifelnde zur Geduld verwiesen, aber nicht befriedigt wird.

v) Wenn endlich die dritte Auflösung dieses unharmonischenVerhältnisses zwischen dem moralischen Werth der Menschen unddem Loose, das ihnen zu Theil wird, dadurch versucht werden will,daß man sagt: in dieser Welt müsse alles Wohl oder Uebel blosals Erfolg aus dem Gebrauche der Vermögen der Menschen, nachGesetzen der Natur, proportionirt ihrer angewandten Geschicklichkeitund Klugheit, zugleich auch den Umständen, darein sie zufälliger Weisegerathen, nicht aber nach ihrer Zusammenstimmung zu übersinnlichenZwecken, beurtheilt werden; in einer künftigen Welt dagegen werdesich eine andere Ordnung der Dinge Hervorthun und Jedem zu Theilwerden, wessen seine Thaten hienieden nach moralischer Beurtheilungwerth sind; so ist diese Voraussetzung auch willkührlich. Viel-mehr muß die Vernunft, wenn sie nicht als moralisch gesetzgebendesVermögen diesem ihren Interesse gemäß einen Machtspruch thut,nach blosen Regeln des theoretischen Erkenntnisses es wahrscheinlichfinden: daß der Lauf der Welt nach der Ordnung der Natur, sowie hier, also auch fernerhin unsere Schicksale bestimmen werde.Denn was hat die Vernunft für ihre theoretische Vermuthung An-deres zum Leitfaden, als das Naturgesetz? und ob sie sich gleich, wieihr vorher (Nr. b.) zugemuthet worden, zur Geduld und Hoffnungeines künftig besseren verweisen ließe; wie kann sie erwarten, daß, dader Lauf der Dinge nach der Ordnung der Natur hier auch für sichselbst weise ist, er nach ebendemselben Gesetze in einer künftigen Weltunweise sein würde? Da also, nach derselben, zwischen den innerenBestimmungsgründen des Willens, (nämlich der moralischen Den-kungsart) nach Gesetzen der Freiheit, und zwischen den (größtentheilSäußeren) von unserem Willen unabhängigen Ursachen unseres Wohl-ergehens nach Naturgesetzen gar kein begreifliches Verhältniß ist; sobleibt die Vermuthung, daß die Uebereinstimmung des Schicksals der

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