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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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aus Menschenliebe zu lügen.

Philosoph" die Handlung, wodurch Jemand einem Anderen schadet(nocet), indem er die Wahrheit, deren Geständniß er nicht um-gehen kann, sagt, mit derjenigen, wodurch er diesem Unrecht thut(Iseelit). Es war blos ein Zufall (es8us), daß die Wahrhaftig-keit der Aussage dem Einwohner des Hauses schadete, nicht einefreie That (in juridischer Bedeutung). Denn aus seinem Rechte,von einem Anderen zu fordern, daß er ihm zum Vortheile lügensolle, würde ein aller Gesetzmäßigkeit widerstreitender Anspruch folgen.Jeder Mensch aber hat nicht allein ein Recht, sondern sogar diestrengste Pflicht zur Wahrhaftigkeit in Aussagen, die er nicht um-gehen kann; sie mag nun ihm selbst oder Anderen schaden. Erselbst thut also hiemit dem, der dadurch leidet, eigentlich nichtSchaden, sondern diesen verursacht der Zufall. Denn Jener isthierin gar nicht frei, um zu wählen; weil die Wahrhaftigkeit, (wenner einmal sprechen muß,) unbedingte Pflicht ist. DerDeutschePhilosoph" wird also den Satz (S. 124):Die Wahrheit zu sagen isteine Pflicht, aber nur gegen denjenigen, welcher ein Recht aufdie Wahrheit hat," nicht zu seinem Grundsätze annehmen: erstlichwegen der undeutlichen Formel desselben, indem Wahrheit kein Be-sitzthum ist, auf welchen dem Einen das Recht verwilligt, Anderenaber verweigert werden könne; dann aber vornehmlich, weil diePflicht der Wahrhaftigkeit, (als von welcher hier allein die Rede ist,)keinen Unterschied zwischen Personen macht, gegen die man diesePflicht haben, oder gegen die man sich auch von ihr lossagen könne,,sondern weil es unbedingte Pflicht ist, die in allen Verhält-nissen gilt.

Um nun von einer Metaphysik des Rechts, (welche vonallen Erfahrungsbcdingungen abstrahirt,) zu einem Grundsätze derPolitik, (welcher diese Begriffe auf Erfahrungsfälle anwendet,)und vermittelst dieses zur Auflösung einer Aufgabe der letzteren,dem allgemeinen Rechtsprincip gemäß, zu gelangen, wird der Philo-soph 1) ein Axiom d. i. einen apodiktisch gewissen Satz, der un-mittelbar aus der Definition d^ äußeren Rechts (Zusammenstim-mung der Freiheit eines Jeden mit der Freiheit von Jedermann