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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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451
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Desinitivartikel zum ewigen Frieden. Anhang. I. 451

beste sein; wo dann Alles so in seiner gehörigen mechanischen Ord-nung ist. Wenn aber diese Geschicklichkeit, für alle Sättel gerechtzu sein, ihnen den Wahn einflößt, auch über Principien einerStaatsverfassung überhaupt nach Rechlsbegriffen, (mithin apriori, nicht empirisch) urtheilen zu können; wenn sie darauf großthun, Menschen zu kennen, (welches freilich zu erwarten ist, weilsie mit vielen zu thun haben,) ohne doch den Menschen, undwas aus ihm gemacht werden kann, zu kennen, (wozu ein höhererStandpunct der anthropologischen Beobachtung erfordert wird,) mitdiesen Begriffen aber versehen, ans Staats- und Völkerrecht, wiecs die Vernunft vorschreibt, gehen: so können sie diesen Ueberschrittnicht anders, als mit dem Geist der Chicane thun, indem sie ihrgewohntes Verfahren (eines Mechanismus nach despotisch gegebenenZwangsgesetzen) auch da befolgen, wo die Begriffe der Vernunft'einen, nur nach Freiheitsprincipien gesetzmäßigen Zwang begründetwissen wollen, durch welchen allererst eine zu Recht beständigeStaatsverfassung möglich ist; welche Aufgabe der vorgebliche Prak-tiker, mit Vorbeigehung jener Idee, empirisch,. aus Erfahrung, wiedie bisher,noch am Besten bestandenen, mehrentheils aber rechtswidrigenStaatsverfassungen eingerichtet waren, lösen zu können glaubt.Die Maximen, reren er sich hiezu bedient, (ob er sie zwar nicht laut wer-den läßt,) laufen ohngefähr auf folgende sophistische Maximen hinaus.

1. Iso et exeusa. Ergreife die günstige Gelegenheit zur eigen-mächtigen Besitznehmung (entweder eines Rechts des Staats übersein Volk, oder über ein anderes benachbarte); die Rechtfertigungwird sich weit leichter und zierlicher nach der That vortragen,und die Gewalt beschönigen lassen, (vornehmlich im ersten Fall, wodie obere Gewalt im Inneren sofort auch die, gesetzgebende Obrig-keit ist, der man gehorchen muß, ohne darüber zu vernünfteln,) alswenn man zuvor auf überzeugende Gründe sinnen, und die Gegen-gründe darüber noch erst abwarten wollte. Diese Dreistigkeit selbstgibt einen gewissen Anschein von innerer Ueberzeugung der Recht-Mäßigkeit der Lhat, und der Gott bonu, eventn» ist nachher derbeste Rechtsvertreter.

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