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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Zum ewigen Frieden. 2. Abschn.

man ohnedem des Gesetzgebers moralische Gesinnung hiebei wenig in An-schlag bringen kann, er werde, nach geschehener Vereinigung derwüsten Menge in ein Volk, diesem es nur überlassen, eine recht-liche Verfassung durch ihren gemeinsamen Willen zu Stande zubringen,) große Abweichungen von jener Idee (der Theorie) in derwirklichen Erfahrung schon zum Voraus erwarten laßt.

Da heißt es dann: wer einmal die Gewalt in Händen hat,

' wird sich vom Volk nicht Gesetze vorschreiben lassen. Ein Staat,der einmal im Besitz ist, unter keinen äußeren Gesetzen zu stehen,wird sich in Ansehung der Art, wie er gegen andere Staaten seinRecht suchen soll, nicht von ihrem Richtcrstuhl abhängig machen,und selbst ein Welttheil, wenn er sich einem anderen, der ihmübrigens nicht im Wege ist, überlegen fühlt, wird, das Mittel derVerstärkung seiner Macht, durch Beraubung oder gar Beherrschungdesselben, nicht unbenutzt lassen; und so zerrinnen nun alle Planeder Theorie für das Staats-, Völker-, und Weltbürgerrecht insachlcere unausführbare Ideale; dagegen eine Praxis,- die auf em-pirische Principien der menschlichen Natur gegründet ist, welche esnicht für zu niedrig hält, aus der Art, wie es in der Welt zugeht,Belehrung für ihre Maximen, zu ziehen/einen sicheren Grund fürihr Gebäude der Staatsklugheit zu finden allein hoffen könne.

Freilich, wenn es keine Freiheit und darauf gegründetes mora-lisches Gesetz gibt, sondern Alles, was geschieht oder geschehen kann,bloser Mechanismus der Natur ist, so ist Politik, (als Kunst, die-sen zur Negierung der Menschen zu benutzen,) die ganze praktischeWeisheit, und der Rechtsbegriff ein sachleerer Gedanke. Findet mandiesen aber doch unumgänglich nöthig, mit der Politik zu verbinden,ja ihn gar zur einschränkenden Bedingung der letzteren zu erheben,so muß die Vereinbarkeit beider eingeräumt werden. Ich kann mirnun zwar einen moralischen Politiker, d. i. einen, der diePrincipien der Staatsklughcit so nimmt, daß sie mit der Moralzusammen bestehen können, aber nicht einen politischen Mora-listen denken, der sich eine Moral so schmiedet, wie es der Vor-. theil des Staatsmanns sich zuträglich findet.