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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Desinitivartikel zum ewigen Frieden. Zusatz I.

lich zu einem Staat bilden muß, um, als Macht, gegen diesengerüstet zu sein. Nun ist die republikanische Verfassung dieeinzige, welche dem Recht der Menschen vollkommen angemessen,aber auch die schwerste zu stiften, vielmehr noch zu erhalten ist, der-maßen, daß Viele behaupten, es müsse ein Staat von Engelnsein, weil Menschen mit ihren selbstsüchtigen Neigungen einer Ver-fassung von so sublimer Form nicht fähig wären. Aber nun kommtdie Natur dem verehrten, aber zur Praxis ohnmächtigen allgemei-nen, in der Vernunft gegründeten Willen, und zwar gerade durchjene selbstsüchtigen Neigungen zu Hülfe, so, daß es nur auf einegute Organisation des Staats ankommt, (die allerdings im Ver-mögen der Menschen ist,) jener ihre Kräfte so gegen einander zurichten, daß eine die anderen in ihrer zerstörenden Wirkung aufhält,oder diese aufhebt; so daß der Erfolg für die Vernunft so ausfällt,als wenn beide gar nicht da wären, und so der Mensch, wenngleichnicht ein moralisch-guter Mensch, dennoch ein guter Bürger zu seingezwungen wird. Das Problem der Staatserrichtung ist, so hartwie es auch klingt, selbst für ein Volk von Teufeln, (wenn sie nurVerstand haben,) auflösbar und lautet so:Eine Menge von ver-nünftigen Wesen, die insgesammt allgemeine Gesetze für ihre Er-haltung verlangen, deren jedes aber in Geheim sich davon auszu-nehmen geneigt ist, so zu ordnen und ihre Verfassung einzurichten,daß, obgleich sie in ihren Privatgesinnungen einander entgegenstreben,diese einander doch so aufhalten, daß in ihrem öffentlichen Ver-halten der Erfolg ebenderselbe ist, als ob sie keine solche böseGesinnungen hätten." Ein solches Problem muß auflös-lich sein. Denn es ist nicht die moralische Besserung der Men-schen, sondern nur der Mechanismus der Natur, von dem dieAufgabe zu wissen verlangt, wie man ihn an Menschen be-nutzen könne, um den Widerstreit ihrer unfriedlichen Gesinnungenin einem Volk so zu richten, daß sie sich unter Zwangsgesetzezu begeben einander selbst nöthigen, und so den Friedenszu-stand, in welchem Gesetze Kraft haben, herbeiführen müssen. Mankann dieses auch an den wirklich vorhandenen, noch sehr unvoll-